Sind Sie auch vom Dieselskandal betroffen?

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits über 10.000 Mandanten vertrauen uns.

» Kostenlose Erstberatung » Gewonnene Verfahren

Verkaufsstopp bei Porsche

Strengere Messverfahren bereiten Probleme

Verkaufsstopp bei Porsche

Porsche hat den Verkauf sämtlicher Neuwagen wird bis auf Weiteres eingestellt. Grund: Die neuen Messverfahren WLTP und RDE gestalten sich als aufwendig und stellen schärfere Anforderungen im Zulassungsverfahren auf dem Prüfstand und im realen Alltagsbetrieb. Aus technischer Sicht das Hauptproblem: Benzinmotoren können diese Anforderungen ohne Partikelfilter nicht erfüllen und Porsche muss aufwendig nachrüsten. Zudem gibt es Engpässe bei den Prüfmöglichkeiten. Porsche Diesel können schon seit längerer Zeit nicht mehr bestellt werden.

Offiziell erfahren interessierte Besteller dies auf der sogenannten Konfigurationsseite, auf der ein Wunschporsche zusammengestellt werden kann: „Das von Ihnen ausgewählte Modell ist aufgrund einer anstehenden Modellrevision kurzzeitig nicht als frei konfigurierbarer Neuwagen erhältlich. Gerne möchten wir Ihnen dennoch die Möglichkeit geben, das Modell weiterhin im Car Configurator zu betrachten. Bitte wenden Sie sich bei Interesse bezüglich konfigurierbarer Neuwagen, verfügbarer Bestandsfahrzeuge und jungen Gebrauchtfahrzeugen an Ihr Porsche Zentrum“.

Porsche dementiert zwar einen allgemeinen Verkaufsstopp für Europa, gibt aber den aktuellen Engpass zu. Virtuell kann man den Anblick genießen, „in echt“ lässt dieser Genuss aber auf sich warten. Ein Unternehmenssprecher erklärte der Presse auf Anfrage, dass es vorübergehend zu einem eingeschränkten Angebot kommt. Neben den neuen Anforderungen, die offensichtlich unterschätzt wurden, ist ein derzeit zu hoher Auftragsbestand Grund für die aktuelle Maßnahme.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung ist Herausgeber von www.pkw-rueckgabe.de. Seine Meinung: „Wer sich für einen jungen Gebrauchten oder ein Bestandsfahrzeug entscheidet, muss damit rechnen, bald schon veraltete Abgasreinigungssysteme einzukaufen. Dies muss bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden. Wer derzeit nach Bestellung erwarten muss, dass Porsche die Liefertermine nicht einhält, sollte sich über seine rechtlichen Möglichkeiten informieren.“

Wer einen Porsche bestellt hat und aufgrund der aktuellen Situation nun lange Wartezeiten in Kauf nimmt, kann unter Umständen Schadensersatz fordern oder auf der Wahrung der eigenen Mobilität bestehen.

Der lang geträumte Traum vom Porsche-Neuwagen rückt auf jeden Fall in weite Ferne: So können der nächste Cayenne, Macan und Panamera wohl nicht vor März 2019 angemeldet werden können, Zugriff auf den sportlichen 911er soll es ab Herbst 2018 wieder geben, sobald geprüfte Versionen mit dem neuen Otto-Partikelfilter ausgerüstet werden können.

Rechtsanwalt Dr. Hartung betreut bereits zahlreiche Porsche-Besitzer im Abgasskandal. Er steht besorgten Porsche-Besitzern gern als juristischer Ansprechpartner für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.