Porsche Macan geht zurück an Händler
LG Krefeld 5 O 141/18 Urteil vom 09.05.2019
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat bei einem von Abgasmanipulationen betroffenen Porsche Macan 3,0 Liter V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 die Rückabwicklung des Kaufvertrags für seinen Mandanten durchgesetzt. Durch die Abgasmanipulationen und spätestens durch den Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes habe festgestanden, dass das Fahrzeug mangelhaft sei.
Der Händler muss den Porsche Macan daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung ersetzen. Der Kläger hatte den Macan für ca. 89.700 Euro gekauft. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen knapp 38.000 km erhält er rund 76.000 Euro plus Zinsen.