Hohes Bußgeld gegen Porsche im Dieselskandal
Schadensersatz für geschädigte Porsche-Käufer
Porsche muss im Dieselskandal ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängte das Bußgeld gegen die Porsche AG wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht im Unternehmen. Porsche hat das Bußgeld bereits akzeptiert und auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Porsche AG ist damit abgeschlossen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart habe die fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht seit 2009 dazu geführt, dass es bei Diesel-Fahrzeugen mit V6- und V8-Motoren zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß gekommen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte wegen illegaler Abschalteinrichtungen einen verpflichtenden Rückruf für einen Teil dieser Fahrzeuge angeordnet, von dem ca. 99.000 Porsche-Diesel betroffen sind.
Porsche ist bereits der dritte Hersteller aus dem VW-Konzern, der im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu einer Geldbuße verurteilt wurde. VW musste deshalb ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro und Audi in Höhe von 800 Millionen Euro zahlen. „Porsche hat die betroffenen Dieselmotoren allerdings nicht selbst hergestellt, sondern sie von der Konzernschwester Audi bezogen.
Doch dadurch ist Porsche nicht aus der Verantwortung“, wie die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zeigt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Der Bußgeldbescheid hat zwar keinen direkten Einfluss auf zivilrechtliche Schadensersatzklagen gegen Porsche. Nachdem die Verletzung der Aufsichtspflicht nun festgestellt wurde, dürfte es für Porsche jedoch immer schwieriger werden, Schadensersatzansprüche abzulehnen.
Verschiedene Gerichte sehen Porsche aufgrund der Abgasmanipulationen ohnehin in der Schadensersatzpflicht. Porsche habe sich die Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse Euro 6 durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen erschlichen und den Kunden suggeriert, dass sie ein Fahrzeug erwerben, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch seien die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und hätten daher eine Anspruch auf Schadensersatz, haben z.B. die Landgerichte Kiel, Stuttgart oder Dortmund entschieden.
„Es bestehen gute Aussichten Schadensersatzansprüche gegen Porsche durchzusetzen. Die Chancen sind durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, dass Porsche seine Aufsichtspflicht verletzt hat, weiter gestiegen“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.