PlayCherry Limited muss aufgrund des Fehlens einer deutschen Glücksspiellizenz einem geschädigten Spieler fast 50.000 Euro zurückzahlen!

Vor dem Landgericht Dortmund wurde einem geschädigten Verbraucher umfangreicher Schadenersatz für die Verluste zugesprochen, die er durch Online-Glücksspiele erlitten hat.

PlayCherry Limited muss aufgrund des Fehlens einer deutschen Glücksspiellizenz einem geschädigten Spieler fast 50.000 Euro zurückzahlen!

Im Skandal um Online-Casinos geht es zunehmend um beträchtliche Summen. Vor dem Landgericht Dortmund (Az.: 1 O 6/23) hat ein geschädigter Spieler im Rechtsstreit mit dem Online-Glücksspiel-Anbieter PlayCherry Limited aus Malta Recht bekommen. PlayCherry Limited wurde dazu verurteilt, dem Kläger 49.570,95 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 42.446,85 Euro ab dem 1. Dezember 2022 sowie zusätzlich aus einem Betrag von 7124,10 Euro ab dem 14. Oktober 2023 zu zahlen. Die Beklagte wurde auch dazu verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1877,11 Euro zu entlasten. Der Kläger hat die Beklagte auf Rückerstattung der Einzahlungen verklagt, die er im Zeitraum von April 2017 bis Oktober 2021 im Rahmen von Online-Glücksspielen auf der Website der Beklagten getätigt hat.

„Die Beklagte, ein in Malta ansässiges Unternehmen, betrieb die Website sunmaker.de, auf der öffentliche Glücksspiele angeboten wurden, insbesondere Casino-Spiele wie Roulette oder Slots. Die Website war auf Deutsch verfügbar, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen waren ebenfalls in deutscher Sprache verfasst. In Abschnitt 4.1 der AGB wurde die Verantwortung der Spieler für die Einhaltung der örtlichen Gesetze betont. Die Beklagte besaß eine Lizenz der Glücksspielaufsichtsbehörde von Malta, jedoch nicht für das Bundesland Nordrhein-Westfalen“, erklärte der Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei spezialisiert sich ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung hat dieses verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Essen erwirkt.

Der Kläger behauptete, keine Kenntnis davon gehabt zu haben, dass die Spiele der Beklagten illegales Online-Glücksspiel darstellten. Er betonte, ausschließlich von seinem Wohnsitz aus gespielt zu haben. Der Kläger argumentierte, dass die Beklagte im fraglichen Zeitraum unerlaubtes Glücksspiel in Deutschland angeboten habe. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet sei verboten gewesen, da die Beklagte keine Lizenz zum Veranstalten öffentlicher Glücksspiele für das Bundesland Nordrhein-Westfalen besaß.

„Wir haben geltend gemacht, dass die abgeschlossenen Glücksspielverträge gemäß § 134 BGB nichtig sind, da sie gegen das Verbot des § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen haben. Folglich hat sich die Beklagte zu Unrecht gemäß § 812 BGB bereichert. Die Beklagte kann sich nicht auf eine in einem anderen Mitgliedsstaat gültige Glücksspiellizenz berufen. Das Landgericht Dortmund ist diesen Argumenten gefolgt, weshalb dieses Urteil als weiteres Beispiel für die hohen Erfolgsaussichten bei Verbraucherschutzklagen zur Rückerstattung von erlittenen Spielverlusten angesehen werden kann“, betonte der Experte im Glücksspielrecht, Dr. Gerrit W. Hartung.