Nächstes Online-Casino muss Verluste erstatten

Ein Spieler hatte beim Roulette im Online-Casino rund 9.500 Euro verloren. Das Landgericht Hamburg sprach ihm die Rückzahlung dieser Summe zu.

Nächstes Online-Casino muss Verluste erstatten

Der Online-Casino-Skandal nimmt mehr und mehr Fahrt auf. Jetzt hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 25. Januar 2023 entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Casinos einem Spieler seine Verluste in Höhe von rund 9.500 Euro erstatten muss. Diese hatte er beim Online-Glücksspiel angehäuft. Das Unternehmen verfügte zum Zeitpunkt der klägerischen Verluste in Deutschland nicht über gültige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen.

Die Verurteilung folgt dem allgemeinen Trend in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Online-Casino-Skandal. „Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Die Zulassung dazu gilt aber nicht rückwirkend. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet bis zu diesem Datum in Deutschland verboten“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Durch den Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften aus dem Glücksspielstaatsvertrag sind die Verträge zwischen Spieler und Betreiberin des Online-Casinos nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse den Verlust erstatten, betonte das Landgericht Hamburg und schloss sich damit der gängigen Rechtsprechung in dem Feld an. Diese Ansprüche geschädigter Verbraucher auf die Rückzahlung ihrer Spielverluste ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“

„Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.