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VW Abgasskandal: Individualklage bietet Vorteile gegenüber der Musterklage

Verbraucherzentrale reicht Musterfeststellungsklage ein

VW Abgasskandal: Individualklage bietet Vorteile gegenüber der Musterklage

Im Abgasskandal reicht der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ein. Betroffene Verbraucher können sich voraussichtlich ab Ende November der Musterklage kostenlos anschließen.

Ziel der Klage ist die Feststellung, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und Schadensersatz leisten muss. Die Höhe des Schadensersatzes muss allerdings anschließend individuell eingeklagt werden. Dadurch kann sich das Verfahren in die Länge ziehen und es kann dauern, bis die geschädigten Verbraucher tatsächlich Schadensersatz erhalten. „Die Musterfeststellungsklage ist deshalb in erster Linie für Verbraucher interessant, die keine Rechtsschutzversicherung haben, da sie kein Prozesskostenrisiko tragen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Für Verbraucher, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist die Individualklage aber weiterhin der erfolgversprechendere Weg, der vor allem schneller zum Ziel führen kann. Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Nicht jeder Fall liegt gleich und die Unterschiede können bei einer individuellen Klage wesentlich besser berücksichtigt werden. Außerdem: Die Musterklage könnte sich durch die Instanzen ziehen. Bis ein endgültiges Urteil gesprochen ist, können fünf bis zehn Jahre vergehen.“

Darüber hinaus müssen geschädigte Verbraucher beachten, dass sich die Musterklage nur auf Fahrzeuge der Marken VW, Skoda, Seat und Audi mit dem Motortyp EA 189 (Vierzylinder, Hubraum 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter), in denen eine illegale Abschalteinrichtung gefunden und für die ein Rückruf angeordnet wurde, bezieht.

Fahrzeuge mit größeren Motoren, bei denen inzwischen ebenfalls unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden wurden, sind nicht in die Musterklage einbezogen. Hier bleibt nur die Individualklage.

Die Musterklage ist für die Verbraucher zwar kostenlos, bietet aber dennoch Risiken. Denn auch ein für die Verbraucher negatives Urteil ist für die Kläger bindend. „Sollten sich die Parteien auf einen Vergleich einigen, wäre für den Verbraucher unter Umständen mit einer Individualklage mehr zu erreichen gewesen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung, der mehr als tausend geschädigte Verbraucher im Abgasskandal vertritt.

Die Musterfeststellungsklage ist daher nur bedingt tauglich, Ansprüche gegen VW im Abgasskandal durchzusetzen. Für Rechtsschutzversicherte scheint die Individualklage immer noch zielführender. Die Rechtsschutzversicherung muss in der Regel auch eintreten. Das OLG Düsseldorf hat bereits mit Beschluss vom 21. September 2017 bestätigt, dass bei Klagen im VW-Abgasskandal hinreichende Erfolgsaussichten bestehen (Az. I-4 U 87-17). „Die Rechtsschutzversicherung kann die Deckungszusage also nicht mit dem Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussichten verweigern“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.