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Opel muss 96.000 Diesel zurückrufen

Opel Zafira, Insignia und Cascada betroffen

Opel muss 96.000 Diesel zurückrufen

Opel muss tausende Diesel-Fahrzeuge zurückrufen. Der Rückruf war bereits angekündigt worden, jetzt ist er offiziell. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilte, hat es mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 den Rückruf von insgesamt ca. 96.000 Diesel-Fahrzeugen, davon rund 32.000 Fahrzeuge in Deutschland, wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung verpflichtend angeordnet.

Betroffen sind nach der Mitteilung des KBA der Opel Insignia und Opel Cascada mit 2-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6 sowie der Opel Zafira mit 1,6-Liter und 2-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 aus den Modelljahren 2013 bis 2016. Das KBA hat bei den Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt, die dazu führen kann, dass die Fahrzeuge im regulären Straßenverkehr zu viel Stickoxid ausstoßen. Opel muss die Fahrzeuge nun nachrüsten und die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen. Für rund 23.000 Fahrzeuge erfolgte der Rückruf schon auf freiwilliger Basis, so dass diese Maßnahmen nun noch auf die restlichen Fahrzeuge ausgedehnt werden muss.

Opel vertritt die Auffassung, dass die Abschalteinrichtungen legal sind. Allerdings kam es wenige Tage vor dem durch das KBA angeordneten Rückruf zu Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft an den Opel-Standorten Rüsselsheim und Kaiserslautern. Von der Staatsanwaltschaft hieß es, dass die Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts des Betrugs im Zusammenhang mit manipulierten Abgaswerten eingeleitet worden seien.

„Auch wenn Opel auf dem Standpunkt steht, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig seien und keine illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde, ist der Dieselskandal nun endgültig bei Opel angekommen. Die Halter der betroffenen Fahrzeuge müssen nun damit rechnen, dass Software-Updates aufgespielt werden müssen. Deren Auswirkungen auf Verbrauch oder Laufleistung des Motors sind nach wie vor ungewiss“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Zudem zeige der Rückruf, dass auch vermeintlich saubere Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 immer noch gegen Grenzwerte bei den Stickoxid-Emissionen verstoßen. Für die betroffenen Fahrzeug-Halter bedeutet dies neben der verpflichtenden Nachrüstung, dass ihre Fahrzeuge voraussichtlich weiter an Wert verlieren und immer noch Fahrverbote drohen können, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Der VW-Abgasskandal hat bereits gezeigt, dass geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass auch Opel die Abgaswerte in unzulässiger Weise manipuliert hat, können auch die betroffenen Opel-Käufer Ansprüche geltend machen. Alternativ kann auch geprüft werden, ob sich die Rückabwicklung des Kaufvertrags über den Widerruf der Autofinanzierung erreichen lassen kann. „Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob Abgaswerte manipuliert wurden oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt beim Widerruf keine Rolle“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.