Illegales Online-Glücksspiel bei bwin: LG Bremen verurteilt ElectraWorks zur Rückzahlung von 36.855 Euro
Das Landgericht Bremen hat die Betreiberin des Glücksspielangebots von bwin zur Erstattung erheblicher Spielverluste verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts waren die mit der ElectraWorks Limited geschlossenen Glücksspielverträge wegen Verstoßes gegen die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages 2012 nichtig. Auch die von Glücksspielanbietern regelmäßig erhobenen Einwände zur Verjährung, zur Kenntnis des Spielers oder zu einer vermeintlichen Eigenverantwortung führten nicht zum Erfolg. Besondere Bedeutung misst das Gericht dabei der inzwischen ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 bei.
Spieler verlor bei bwin insgesamt 36.855 Euro
Mit Urteil vom 6. Mai 2026 (Az. 1 O 1127/24) hat das Landgericht Bremen die ElectraWorks Limited zur Zahlung von 36.855,00 Euro nebst Zinsen verurteilt. Darüber hinaus muss die Beklagte den Kläger von den ihm entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten freistellen. Der Spieler hatte das deutschsprachige Angebot von bwin.com/de zwischen Mai 2015 und Oktober 2020 genutzt. Den Schwerpunkt seiner Spielaktivitäten bildeten Online-Casinospiele; daneben nahm er in deutlich geringerem Umfang auch an Sportwetten teil. Die ElectraWorks Limited betrieb bis zum 14. Oktober 2020 unter anderem die auf deutsche Kunden ausgerichtete Internetseite bwin.com/de.
Während des maßgeblichen Zeitraums zahlte der Kläger insgesamt 77.075,00 Euro auf sein Spielerkonto ein. Dem standen Auszahlungen in Höhe von 40.220,00 Euro gegenüber. Nach Abzug der erhaltenen Auszahlungen verblieb damit ein Nettoverlust von exakt 36.855,00 Euro. Diesen Betrag verlangte der in Bremen wohnhafte Spieler von ElectraWorks zurück. Entscheidend war, dass die Beklagte für das von ihr angebotene Glücksspiel im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche deutsche Erlaubnis verfügte.
Spielverträge nach Auffassung des LG Bremen nichtig
Das Landgericht stützt den Anspruch auf Rückzahlung auf § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB. Danach kann eine Leistung zurückverlangt werden, wenn sie ohne rechtlichen Grund erfolgt ist. Einen solchen Rechtsgrund sah die Kammer für die Zahlungen des Klägers nicht, weil die zugrunde liegende Vertragsbeziehung gemäß § 134 BGB nichtig war. Maßgeblich hierfür sind die im streitgegenständlichen Zeitraum geltenden Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages 2012. Für Bremen galt bis zum 30. Juni 2021 insbesondere das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012. Mit dem Angebot von Online-Glücksspielen gegenüber deutschen Spielern verstieß ElectraWorks nach Auffassung des Gerichts gegen diese gesetzlichen Vorgaben. Unabhängig davon fehlte es jedenfalls an der nach § 4 Abs. 1 GlüStV erforderlichen Erlaubnis. Eine deutsche Genehmigung besaß die Beklagte im relevanten Zeitraum weder für die vom Kläger genutzten Online-Casinospiele noch für die angebotenen Sportwetten. Die rechtliche Konsequenz ist erheblich: Sind die Spielverträge wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam, fehlt es an einem Rechtsgrund für die vom Spieler geleisteten Zahlungen. Die darauf beruhenden Vermögensverschiebungen sind grundsätzlich nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung rückabzuwickeln.
EuGH-Urteil vom April 2026 stärkt Argumentation zu Online-Casinos
Eine besondere Rolle spielt in der Entscheidung des Landgerichts Bremen das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23. Das Landgericht berücksichtigt ausdrücklich die dort entwickelten europarechtlichen Maßstäbe. Danach steht Art. 56 AEUV einer nationalen Regelung, mit der das Veranstalten bestimmter Online-Casinospiele untersagt wird, nicht entgegen, sofern die Beschränkung legitimen Zielen dient. Zu diesen Zielen gehören insbesondere die Kanalisierung des Spieltriebs sowie die Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels. Damit greift das Argument nicht durch, das frühere deutsche Internetverbot könne wegen der unionsrechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit generell keine zivilrechtlichen Folgen entfalten. Das Glücksspielrecht gehört zu denjenigen Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten grundsätzlich einen erheblichen regulatorischen Gestaltungsspielraum besitzen. Sie dürfen insbesondere Maßnahmen ergreifen, um die mit Glücksspiel verbundenen Gefahren einzudämmen und den Markt entsprechend ihrer eigenen ordnungspolitischen Zielsetzung zu regulieren. Eine im Ausland erteilte Glücksspiellizenz führt dabei nicht automatisch dazu, dass der Anbieter seine Leistungen auch auf dem deutschen Markt rechtmäßig anbieten durfte. Eine ausländische Konzession ersetzt die nach deutschem Glücksspielrecht erforderliche Erlaubnis nicht.
Keine positive Kenntnis des Spielers von der Illegalität nachgewiesen
Auch mit dem häufig erhobenen Einwand aus § 817 Satz 2 BGB konnte ElectraWorks die Rückforderung nicht verhindern. Die Vorschrift kann unter bestimmten Voraussetzungen einer Rückforderung entgegenstehen, wenn sich auch der Leistende bewusst an einem gesetzeswidrigen Geschäft beteiligt. Dafür genügt es allerdings nicht, dass der Spieler objektiv an einem unerlaubten Glücksspielangebot teilgenommen hat. Nach Auffassung des Landgerichts hatte ElectraWorks nicht nachgewiesen, dass der Kläger während seiner Spielteilnahme positiv wusste, dass das Angebot in Deutschland nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügte. Allgemeine Medienberichte über die Rechtslage beim Online-Glücksspiel reichen hierfür ebenso wenig aus wie entsprechende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der pauschale Hinweis, jeder Spieler sei selbst für die Rechtmäßigkeit seiner Teilnahme verantwortlich. Hinzu kommt ein Gesichtspunkt, der in Rückforderungsverfahren regelmäßig von erheblicher Bedeutung ist: Wenn ein professionell auftretender Glücksspielanbieter selbst die Auffassung vertritt, sein Angebot sei rechtmäßig, kann nicht ohne Weiteres unterstellt werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher die komplexe glücksspielrechtliche Situation zutreffender beurteilen musste als das Unternehmen selbst.
Professioneller Marktauftritt konnte Eindruck eines legalen Angebots vermitteln
Der Kläger hatte im Rahmen seiner persönlichen Anhörung erläutert, dass er sich während seiner Teilnahme keine näheren Gedanken über die rechtliche Zulässigkeit des Glücksspielangebots gemacht habe. Für ihn habe vielmehr die Aussicht auf Spielgewinne im Vordergrund gestanden. Diese Darstellung genügte jedenfalls nicht, um ihm eine für § 817 Satz 2 BGB relevante Kenntnis von der fehlenden deutschen Erlaubnis anzulasten. Gerade bei großen, professionell auftretenden Glücksspielplattformen liegt für Verbraucher nicht zwingend auf der Hand, dass ein über Jahre hinweg öffentlich zugängliches und auf deutsche Kunden ausgerichtetes Angebot möglicherweise gegen nationale Erlaubnisvorschriften verstößt. Das Landgericht ließ deshalb den Versuch der Beklagten nicht durchgreifen, das rechtliche Risiko ihres eigenen Angebots auf den Spieler zu verlagern.
Auch § 762 BGB verhindert die Rückzahlung nicht
ElectraWorks konnte sich ebenfalls nicht mit Erfolg auf die besonderen Vorschriften zu Spiel und Wette berufen. Das Landgericht sah § 762 BGB nicht als Hindernis für die geltend gemachte Rückforderung an. Die Regelung schützt nicht ohne Weiteres einen Glücksspielanbieter, wenn das zugrunde liegende Geschäft selbst gegen gesetzliche Verbote verstößt. Im Mittelpunkt steht vielmehr die vorgelagerte Frage, ob überhaupt ein wirksamer Glücksspielvertrag bestand. Verneint man dies wegen § 134 BGB in Verbindung mit den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages, kann sich der Anbieter nicht über die allgemeinen Vorschriften zu Spiel und Wette einen Rechtsgrund für die vereinnahmten Zahlungen verschaffen.
Rückforderung ist nach Auffassung des Gerichts nicht treuwidrig
Auch der Einwand aus § 242 BGB führte zu keinem anderen Ergebnis. Glücksspielanbieter argumentieren in entsprechenden Verfahren teilweise, es sei widersprüchlich, zunächst freiwillig an einem Glücksspiel teilzunehmen, auf Gewinne zu hoffen und anschließend bei eingetretenen Verlusten die Einsätze zurückzuverlangen. Das Landgericht Bremen erkannte darin jedoch keinen Rechtsmissbrauch. Für eine Berufung auf Treu und Glauben wäre insbesondere zu berücksichtigen, ob auf Seiten des Anbieters überhaupt ein schutzwürdiges Vertrauen entstehen konnte. Ein Unternehmen, das Glücksspiel ohne die erforderliche deutsche Erlaubnis anbietet, kann nach der Argumentation der Kammer grundsätzlich nicht darauf vertrauen, die daraus erzielten Einnahmen ungeachtet der gesetzlichen Verbotslage dauerhaft behalten zu dürfen. Die spätere Geltendmachung gesetzlicher Rückforderungsansprüche durch den Spieler stellt deshalb nicht allein deswegen ein widersprüchliches Verhalten dar, weil er zuvor freiwillig am Angebot teilgenommen hatte.
Verjährungseinwand von ElectraWorks ebenfalls erfolglos
Von erheblicher praktischer Bedeutung sind zudem die Ausführungen des Landgerichts zur Verjährung. Die Beklagte konnte sich nicht mit dem Argument durchsetzen, die Ansprüche seien wegen des teilweise viele Jahre zurückliegenden Spielzeitraums bereits verjährt. Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist kommt es nicht allein darauf an, wann die jeweiligen Einzahlungen geleistet wurden. Maßgeblich ist vielmehr die Kenntnis des Anspruchstellers von den anspruchsbegründenden Umständen. Bei Rückforderungsansprüchen wegen unerlaubten Online-Glücksspiels gehört hierzu nach der vom Landgericht zugrunde gelegten Betrachtung auch die Kenntnis davon, dass der Glücksspielanbieter nicht über die für Deutschland erforderliche Erlaubnis verfügte. Dass der Kläger bereits zu einem ausreichend frühen Zeitpunkt über eine entsprechende Kenntnis verfügte, konnte ElectraWorks nicht nachweisen. Damit blieb die erhobene Verjährungseinrede ohne Erfolg. Die Entscheidung zeigt zugleich, warum sich die Verjährung von Glücksspielansprüchen nicht allein anhand des Datums einer Einzahlung oder des jeweiligen Spieljahres beurteilen lässt. Vielmehr müssen die individuellen Kenntnisse des Spielers und die konkreten Umstände des jeweiligen Falls untersucht werden.
Landgericht lehnt weitere Aussetzung des Verfahrens ab
Interessant ist das Urteil auch in prozessualer Hinsicht. ElectraWorks erreichte keine weitere Aussetzung des Rechtsstreits wegen noch laufender europarechtlicher Verfahren. Für die überwiegend streitgegenständlichen Online-Casinospiele sah das Landgericht nach dem EuGH-Urteil vom 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 keinen ausreichenden Grund mehr, das Verfahren weiter zu verzögern. Die für diesen Bereich maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen waren aus Sicht der Kammer hinreichend geklärt. Auch die Schlussanträge des Generalanwalts im Verfahren C-530/24 führten nicht zu einer anderen Beurteilung. Ebenso wenig sah das Gericht aufgrund einer weiteren Vorlage des Landgerichts Erfurt zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Sportwetten Anlass für eine Aussetzung. Dabei spielte auch die konkrete Zusammensetzung der Verluste eine Rolle. Der Kläger hatte ganz überwiegend an Online-Casinospielen teilgenommen. Auf Sportwetten entfiel lediglich ein sehr geringer Anteil des Streitgegenstandes. Dieser begrenzte Teil rechtfertigte nach Auffassung des Gerichts keine weitere Verzögerung des gesamten Verfahrens.
Aussagekräftiges Urteil gegen einen großen Online-Glücksspielanbieter
„Das Urteil des Landgerichts Bremen ist ein klassischer, zugleich aber sehr aussagekräftiger Rückforderungsfall gegen einen großen Online-Glücksspielanbieter“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die den Kläger in dem Verfahren vertreten hat.
Aus Sicht von Dr. Hartung zeigt das Bremer Urteil insbesondere, dass die mittlerweile umfangreiche Rechtsprechung zum unerlaubten Online-Glücksspiel nicht durch pauschale Hinweise auf ausländische Lizenzen, angebliche Kenntnis der Spieler oder eine vermeintlich längst eingetretene Verjährung ausgehebelt werden kann. Vielmehr müssen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für jeden einzelnen Spielzeitraum konkret untersucht werden.
Spielzeitraum, Erlaubnislage und Zahlungsdaten sind entscheidend
Für betroffene Spielerinnen und Spieler verdeutlicht die Entscheidung damit erneut, welche Faktoren für die erfolgreiche Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen maßgeblich sein können. Zunächst muss geklärt werden, in welchem Zeitraum auf der betreffenden Plattform gespielt wurde. Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen Online-Casinospielen und Sportwetten, weil für die verschiedenen Glücksspielarten teilweise unterschiedliche gesetzliche Regelungen und europarechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus muss festgestellt werden, ob der konkrete Anbieter während des jeweiligen Zeitraums tatsächlich über die für Deutschland erforderliche Erlaubnis verfügte. Eine ausländische Lizenz allein beantwortet diese Frage nicht. Schließlich müssen die Zahlungsströme möglichst vollständig dokumentiert werden. Aus der Gegenüberstellung der Einzahlungen und Auszahlungen ergibt sich regelmäßig der geltend gemachte Nettoverlust. Transaktionslisten, Spielhistorien, Kontoauszüge und weitere Unterlagen können deshalb für die Bezifferung und den Nachweis eines Anspruchs entscheidend sein.
Rückforderungsansprüche nicht wegen pauschaler Einwände vorschnell aufgeben
„Betroffene sollten ihre Ansprüche nicht vorschnell abschreiben, nur weil Anbieter mit Verjährung, einer ausländischen Lizenz oder einer angeblichen Duldung ihres Angebots argumentieren“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. „Die Rechtsprechung verlangt eine konkrete Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Entscheidend sind der Spielzeitraum, die damalige Erlaubnissituation und die Frage, welche Kenntnis der Spieler tatsächlich von der Rechtslage hatte.“
Gerade bei länger zurückliegenden Verlusten kann deshalb eine detaillierte Aufarbeitung erforderlich sein. Neben den Transaktionsdaten sollte insbesondere geprüft werden, welcher Rechtsträger die jeweilige Plattform im maßgeblichen Zeitraum betrieben hat, welche Glücksspielarten genutzt wurden und ob eine deutsche Erlaubnis bestand. Das Urteil des Landgerichts Bremen zeigt, dass hohe Verluste aus unerlaubtem Online-Glücksspiel grundsätzlich rückforderbar sein können. Pauschale Verteidigungsargumente des Anbieters reichen nicht aus, um einen schlüssig dargelegten Anspruch zu Fall zu bringen. Wer seine Spiel- und Zahlungsdaten sichert und die konkrete Erlaubnislage anwaltlich prüfen lässt, schafft damit die Grundlage für eine realistische Bewertung und eine prozessfeste Durchsetzung möglicher Rückzahlungsansprüche.
