Geld zurück aus illegalem Online-Glücksspiel: Ein erneuter Sieg für Verbraucher!

Das Landgericht Münster hat in einem Rechtsstreit über illegales Online-Glücksspiel ein Versäumnisurteil zugunsten des betroffenen Verbrauchers gefällt. Während des gesamten fraglichen Zeitraums hatte die Beklagte keine Genehmigung zur Durchführung öffentlicher Online-Glücksspiele in Deutschland.

Geld zurück aus illegalem Online-Glücksspiel: Ein erneuter Sieg für Verbraucher!

Kürzlich verhandelte das Landgericht Münster einen weiteren Fall im Skandal um Online-Casinos (Aktenzeichen: 011 O 223/23). Ein geschädigter Spieler klagte gegen die Hero Bet Limited aus Malta, um Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuerhalten, die er auf der Plattform Boom Casino erlitten hatte. Obwohl Boom Casino von einem in Malta ansässigen Unternehmen betrieben wird und auch in Deutschland Online-Glücksspiele anbietet, hatte es zu diesem Zeitpunkt keine deutsche Genehmigung für derartige Aktivitäten. Der Kläger verlor insgesamt 10.592 Euro beim Spielen auf dieser Plattform zwischen April 2020 und Januar 2021.

„Zuerst versuchte der Kläger, seine Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen, indem wir die Beklagte aufforderten, den Verlustbetrag zurückzuerstatten. Nachdem dies erfolglos blieb, reichte er eine Klage ein, um sowohl die Rückzahlung des Verlustbetrags als auch die Erstattung seiner vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erwirken. Die Beklagte reagierte nicht auf die Klageschrift und lehnte die Zustellung der Klage ab. Das Gericht entschied daraufhin per Versäumnisurteil zugunsten des Verbrauchers“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung, ein Rechtsanwalt aus Mönchengladbach, der bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig ist (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Diese Kanzlei ist ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen spezialisiert und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Münster erstritten.

Folglich entschied das Gericht: Die Beklagte wurde dazu verurteilt, dem Kläger 10.592 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. März 2023 zu zahlen. Des Weiteren wurde die Beklagte dazu verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.054,10 Euro freizustellen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Gericht unterstrich insbesondere: „Die Beklagte verfügte während des gesamten maßgeblichen Zeitraums über keine Genehmigung zur Durchführung öffentlicher Online-Glücksspiele in Deutschland. Gemäß § 4 Abs. 4 des damals geltenden Glücksspielstaatsvertrags war das Anbieten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet grundsätzlich bis zum 30. Juni 2021 untersagt.“

„Das Gericht bestätigte die Forderung des Klägers auf Erstattung seiner Verluste. Diese Entscheidung basierte auf dem Bereicherungsrecht, da die Zahlungen ohne rechtliche Grundlage erfolgten, und dem Deliktsrecht, da das Angebot von Online-Glücksspielen ohne Lizenz den deutschen Glücksspielstaatsvertrag verletzt. Sowohl das deutsche Sachrecht als auch europäische Verordnungen, die bei nichtigen Verträgen und deliktischen Ansprüchen Anwendung finden, unterstützten diese Entscheidung”, betonte Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung und hob auch den Bezug zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hervor. „Gemäß § 134 ‘Gesetzliches Verbot’ ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wenn es gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor.” Das Gericht wies nachdrücklich