Audi-Dieselskandal und seine strafrechtlichen Folgen: Weitere Manager wegen Manipulation angeklagt
Die Staatsanwaltschaft München wirft mehreren Audi-Managern Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung im Kontext des Dieselabgasskandals vor. Das belegt einmal mehr, dass die Audi AG durch die Verwendung manipulierter Dieselmotoren Verbraucher weitreichend geschädigt hat.
Der Dieselskandal zieht weitere Kreise und hat jetzt offensichtlich auch strafrechtliche Konsequenzen für Manager der Audi AG. Nach dem früheren Vorstandschef Rupert Stadler und drei weiteren Angeklagten sollen sich in einem separaten Strafverfahren nun nochmals vier Ex-Audi-Manager vor Gericht verantworten, wie die Staatsanwaltschaft München mitteilte. Die Behörde wirft ihnen Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vor. Das Landgericht München II muss nun entscheiden, ob es die Anklagen zulässt und es einen Prozess gibt. Dem früheren Hauptabteilungsleiter legt die Staatsanwaltschaft den Angaben zufolge konkret zur Last, für Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche die Entwicklung von Dieselmotoren veranlasst zu haben, deren Steuerung mit unzulässigen Softwarefunktionen ausgestattet war. Den ehemaligen Vorständen wirft die Staatsanwaltschaft laut einem Medienbericht vor, ab jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen Oktober 2013 und September 2015 von den Manipulationen gewusst zu haben und trotzdem den Verkauf veranlasst beziehungsweise nicht verhindert zu haben.
„Das bringt natürlich weiteren Schwung in den Dieselabgasskandal. Es werden bestimmte Personen mit dem Skandal konkret in Verbindung gebracht – und vor allem wird damit einmal mehr bestätigt, dass Audi auch im Zentrum des Dieselskandals steht und Verbraucher weitreichend geschädigt hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des gesamten Dieselabgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
„Bekanntlich funktioniert die Manipulation so, dass der Motor über mindestens zwei Abschalteinrichtungen verfügt und das Fahrzeug über die Motorsteuerungssoftware so programmiert ist, dass es auf dem Prüfstand die Abgasrückführung aktiviert und die Leistung drosselt, während dies im normalen Fahrbetrieb nicht der Fall ist. Das ist natürlich unzulässig, weil die Schadstoffemissionen im Straßenverkehr erheblich über denen des Testbetriebs liegen“, erläutert Dr. Gerrit W. Hartung. Somit ist der von Audi hergestellte Motor EA897 Teil des Abgasskandals und genauso betroffen wie die Volkswagen-Motoren EA189 und EA288, die Dieselgate 1.0 und Dieselgate 2.0 darstellen und sich auch in zahlreichen Audi-Modellen wiederfinden. Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit 3,0 Litern Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt.
Für Rechtsanwalt Dr. Hartung ist das ein ganz wichtiges Signal für geschädigte Verbraucher. „Dass Manager wegen des Dieselskandals strafrechtlich verfolgt werden, unterstützt geschädigte Verbraucher natürlich dabei, Recht zu erhalten, auch wenn bezüglich des streitgegenständlichen Fahrzeugs kein Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts bezüglich des Emissionsverhaltens vorliegt.“ Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ruft daher Eigentümer solcher Audi-Diesel auf, unbedingt den Klageweg prüfen zu lassen, um ihre berechtigten Schadensersatzansprüche aus Betrugshaftung durchzusetzen.