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Immer wieder Schadenersatz wegen Manipulationen am Porsche Cayenne!

Der Premium-SUV Porsche Cayenne kommt nicht aus den Schlagzeilen im Dieselabgasskandal. Jetzt hat auch das Landgericht Offenburg die Audi AG zu hohem Schadenersatz für die Manipulationen an dem Dieselmotor EA897 mit der Abgasnorm Euro 6 in dem Fahrzeug verurteilt.

Immer wieder Schadenersatz wegen Manipulationen am Porsche Cayenne!

Immer wieder die Audi AG! Das Landgericht Offenburg (Urteil vom 01.09.2021, Az.: 3 O 120/21) hat den Hersteller für Manipulationen an einem Porsche Cayenne 3.0 TDI mit dem Sechszylinder-Dieselmotor EA897 nach der Abgasnorm Euro 6 dazu verurteilt, an den Kläger 68.051,52 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 18. Mai 2021 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der geschädigte Verbraucher hatte das streitgegenständliche Fahrzeug am 11. Februar 2016 zu einem Kaufpreis von insgesamt 81.500 Euro erworben. Der Kilometerstand am 25. August 2021 betrug 41.253 Kilometer. Für das hier streitgegenständliche Fahrzeug liegt ein verbindlich angeordneter Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor. In dem diesem Rückruf zugrunde liegenden Bescheid geht das KBA davon aus, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt.

„Das Fahrzeug verfügt über einen sogenannten SCR-Katalysator, der mittels einer Harnstofflösung betrieben wird, um die Stickoxidemissionen des Fahrzeugs zu reduzieren. Hierbei kommt im streitgegenständlichen Fahrzeug eine spezielle Aufheizfunktion zum Einsatz. Im regulären Straßenverkehr wird diese Funktion ausgeschaltet; erkennt die Motorsoftware dagegen die Durchführung eines Prüfzyklus, so wird die Aufheizfunktion eingeschaltet. Hierdurch wird der SCR-Katalysator schneller auf Betriebstemperatur gebracht, was zu einer Reduzierung der Stickoxidemissionen führt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil gegen die Audi AG vor dem Landgericht Offenburg erstritten.

Die Audi AG wollte sich wie üblich mit dem gleichen Argument aus der Sache herausreden: Sie war der Auffassung, der Vortrag der Klägerseite sei unsubstantiiert gewesen und behauptete, es sei nicht glaubhaft, wenn die Klagepartei behauptet habe, dass sie den Abschluss eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug mit einem Leergewicht von ca. zwei Tonnen und einem Dreiliter-Motor von der Einhaltung von Stickoxidwerten abhängig gemacht haben wolle. Es sei davon auszugehen gewesen, dass es der Klagepartei bei Abschluss des Kaufvertrags allein darauf angekommen sei, ein besonders leistungsstarkes Fahrzeug zu erwerben. Das behauptete sittenwidrige Verhalten sei daher jedenfalls nicht kausal für den Kaufvertragsschluss über das streitgegenständliche Fahrzeug gewesen.

„Das Landgericht Offenburg ist darauf nicht eingegangen. Für die Richter ist die konkludente Täuschung der zuständigen Genehmigungsbehörde durch das Inverkehrbringen des Motors mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware unbestritten. Die Audi AG hat der Klägerpartei in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen ersatzfähigen Schaden zugefügt, der zu dem tenorierten Zug-um-Zug abzuwickelnden Schadensersatzanspruch führt. Im Ergebnis heißt das: Der Motor des streitgegenständlichen Porsche Cayenne ist mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.