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Audi-Dieselabgasskandal beim Porsche Cayenne: Sechszylinder-EA897 mit Euro 6 bleibt im Fokus!

Vor dem Landgericht München I hat der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ein weiteres sehr verbraucherfreundliches Urteil im Dieselabgasskandal rund um den Sechszylindermotor EA897 mit der Abgasnorm Euro 6 erstritten. Für einen Porsche Cayenne erhält der geschädigte Verbraucher 47.127,50 Euro Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB nebst Zinsen.

Audi-Dieselabgasskandal beim Porsche Cayenne: Sechszylinder-EA897 mit Euro 6 bleibt im Fokus!

Der Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG beschränkt sich nicht nur auf die VW-Motorentypen EA189 und EA288. Auch der von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellte Euro 5-Diesel EA897 kommt nicht aus den Schlagzeilen – genauso wie sein Nachfolger, der Euro 6-Diesel EA897. Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse wie der Porsche Cayenne betroffen.

Vor dem Landgericht München I hat der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein weiteres sehr verbraucherfreundliches Urteil im Dieselabgasskandal rund um den von der Audi AG entwickelten und hergestellten Sechszylindermotor 3.0 TDI (Motor EA897 mit der Abgasnorm Euro 6) erstritten. Die Audi AG muss einen entsprechenden Porsche Cayenne, den der geschädigte Verbraucher als Neuwagen am 27. April 2016 zum Kaufpreis von 84.927,16 Euro erworben hatte, zurücknehmen und 47.127,50 Euro Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. März 2020 zu zahlen. Ebenfalls muss die Audi AG dem Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1822,96 Euro zahlen und 70 Prozent der Kosten des Rechtsstreits übernehmen.

„Das Gericht hat herausgestellt, dass der streitgegenständliche Porsche Cayenne über ein sogenanntes Thermofenster. Das bedeutet, dass die zu Zwecken der Vermeidung der Entstehung von Stickoxid eingebaute Abgasrückführung bei niedrigen Temperaturen zurückgefahren wird, um eine Versottung des Motors zu verhindern“, sagt der Rechtsanwalt. Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des gesamten Diesel-Abgasskandals spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Beim Thermofenster handelt sich bekanntlich um ein Abgasrückführungssystem, durch das der Ausstoß von Stickoxiden reduziert wird. Bei Temperaturen außerhalb eines bestimmten Bereiches wird die Abgasrückführung reduziert. Der Kläger hat mit dem von der Beklagten hergestellten und in Verkehr gebrachten Pkw ein Fahrzeug erworben, welches in einem bedeutsamen Gesichtspunkt anders beschaffen war, als der Kläger dies erwarten durfte. Ein vernünftiger Durchschnittskäufer darf ohne Weiteres davon ausgehen, dass ein von ihm erworbener PKW entweder zu Recht zugelassen oder zulassungsfähig ist. Hierzu gehört, dass die für das Fahrzeug erforderliche Typgenehmigung nicht durch Täuschung erwirkt wurde

Wichtig für Dr. Hartung ist auch, dass das Gericht deutlich macht, dass durch das Software-Update im Rahmen des offiziellen Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt der Mangel nicht entfallen sei. Es handle sich weiter um ein Fahrzeug, dass durch den Abgasskandal einen Makel erhalten habe, vergleichbar mit einem Unfallfahrzeug, dass diese Eigenschaft selbst durch eine fachgerechte Reparatur nicht verliere.

Und einmal mehr steht auch die sekundäre Darlegungslast im Fokus. In diesem Rahmen muss der Autohersteller sich von den Vorwürfen im Abgasskandal aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Dem hat das Unternehmen nicht ansatzweise entsprochen. Die Audi AG müsse auch Tatsachen vortragen, von denen der Prozessgegner andernfalls keine Kenntnis erlangt hätte oder hätte erlangen können. Das habe nichts mit einer unzulässigen Ausforschung zu tun, wie die Audi AG behauptet.

Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse betroffen. Dazu zählen beispielsweise die höherklassigen Modelle Porsche Cayenne II und Panamera II sowie Macan, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 und VW Amarok, Touareg II und Phaeton. Kurz gesagt: Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ EA897 sind flächendeckend vom Dieselskandal betroffen und zwar sowohl in der Abgasnorm Euro 5 als auch in der neueren Norm Euro 6!