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Audi-Käuferin erhält Schadensersatz

LG Erfurt 9 O 490/18

Audi-Käuferin erhält Schadensersatz

Eine vom Abgasskandal betroffene Audi-Fahrerin erhält Schadensersatz. Das Landgericht Erfurt entschied mit Urteil vom 18. Januar 2019, dass die Frau durch die Abgasmanipulationen sittenwidrig geschädigt worden sei. VW müsse das Fahrzeug deshalb zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten (Az.: 9 O 490/18). Das berichtet die „Thüringer Allgemeine“ online.

VW habe die Kunden durch die Abgasmanipulationen getäuscht und in ihrer Kaufentscheidung nachteilig beeinflusst. Auch wenn kein übermäßig strenger Maßstab angelegt werde, sei dieses Verhalten als sittenwidrig zu bewerten, so das LG Erfurt. Dieses Verhalten wiege umso schwerer, da VW die Ahnungslosigkeit der Verbraucher bewusst zum eigenen Vorteil ausgenutzt habe.

Zu den getäuschten Verbrauchern gehörte auch die Klägerin, die im Mai 2015 einen Audi A1 gekauft hatte. Wenige Monate später flog der Abgasskandal auf und auch das Fahrzeug der Klägerin war von den Abgasmanipulationen betroffen.

Aufgrund der sittenwidrigen Schädigung erhält sie nach der Entscheidung des Landgerichts Erfurt nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsengschädigung erstattet.

„Die Haltung, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, setzt sich an immer mehr Gerichten durch. Die Chancen Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, werden immer besser“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Außerdem seien die Schadensersatzansprüche in vielen Fällen auch noch nicht verjährt. „Für die dreijährige Verjährungsfrist ist die Kenntnis des Geschädigten Voraussetzung. Diese Kenntnis kann nicht mit dem Bekanntwerden des Abgasskandal im Herbst 2015 vorausgesetzt werden. Vielfach haben die Geschädigten erst 2016 konkret erfahren, dass ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und sie rechtliche Ansprüche geltend machen können. Das bedeutet, dass ihre Forderungen erst Ende 2019 verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.