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400.000 Verbraucher schließen sich Musterklage gegen VW an

Einzelklage kann erfolgversprechender sein

400.000 Verbraucher schließen sich Musterklage gegen VW an

Mehr als 400.000 Autokäufer haben sich der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen und hoffen, dass ihr Schadensersatzanspruch im Abgasskandal gegen VW festgestellt wird. Es können noch mehr Verbraucher werden, das Klageregister ist nach wie vor geöffnet. Bis zur Eröffnung der mündlichen Verhandlung können sich Verbraucher noch der Musterklage anschließen.

Wann das Verfahren eröffnet wird, ist indes weiter unklar. Ein Termin wurde noch nicht terminiert. Das bedeutet auch, dass die Verbraucher immer noch die Möglichkeit haben, sich aus dem Klageregister wieder abzumelden, um ihre Ansprüche gegen VW im Wege einer Einzelklage durchzusetzen. Das kann durchaus Sinn machen. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung erklärt: „Das Musterfeststellungsverfahren ist besonders für die Verbraucher geeignet, die keine Rechtsschutzversicherung haben, da sie bei dem Musterverfahren kein Prozesskostenrisiko tragen. Allerdings weist das Musterverfahren auch einige Nachteile auf, so dass die Einzelklage erfolgversprechender ist und auch schneller zum Ziel führt.“

Das Musterverfahren kann sich in die Länge ziehen. Auch nach einer Entscheidung durch das OLG Braunschweig muss damit gerechnet werden, dass die unterlegene Partei Berufung einlegt und letztlich der BGH entscheiden muss. Bis zu einem höchstrichterlichen Urteil können Jahre vergehen. Anschließend muss der persönliche Schadensersatzanspruch immer noch individuell geltend gemacht werden. In welche Richtung das Pendel ausschlagen wird, lässt sich nicht sagen, weil mit dem Musterverfahren juristisches Neuland betreten wird. „Braunschweig erwies sich jedoch bisher nicht als idealer Ort für Schadensersatzklagen gegen VW“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Die Entscheidung im Musterverfahren ist aber für alle Beteiligten bindend – egal wie sie ausfällt. Bei einem Urteil zu Gunsten von VW könnten die Verbraucher ihre Ansprüche anschließend nicht mehr individuell geltend machen.

„Zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, spricht einiges dafür, die Schadensersatzansprüche im Wege einer Einzelklage durchzusetzen. Zumal immer mehr Gerichte entscheiden, dass VW sich aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Auch für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung ist die Einzelklage möglich. Wir können die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung prüfen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Die Ansprüche können immer noch geltend gemacht werden, da sie in vielen Fällen noch nicht verjährt sind.