VW kassiert im Abgasskandal weitere Pleite vor dem OLG Oldenburg
OLG Oldenburg 17 O 2806/18
Mit Urteil vom 21. Oktober 2019 hat das OLG Oldenburg VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (Az. 17 O 2806/18). Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung muss VW einen von Abgasmanipulationen betroffenen VW Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.
Der Kläger hatte den VW Tiguan mit der Abgasnorm Euro 5 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. In dem Fahrzeug ist der von Abgasmanipulationen betroffene Motor des Typs EA 189 verbaut. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals und Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ließ der Kläger das Software-Update aufspielen, um die Stilllegung des Fahrzeugs zu vermeiden.
Seine Klage auf Schadenersatz scheiterte in erster Instanz. Im Berufungsverfahren kippte das OLG Oldenburg das Urteil jedoch und sprach dem Kläger Schadensersatz zu. VW habe das Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Daher stehe dem Kläger Schadensersatz zu, so der 13. Zivilsenat des OLG Oldenburg. Er könne das Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises verlangen.
Allerdings müsse er sich für die gefahrenen Kilometer den Abzug einer Nutzungsentschädigung gefallen lassen. Für die Berechnung des Nutzungsersatzes legte der Senat eine großzügige Gesamtlaufleistung für den VW Tiguan von 300.000 Kilometern fest. Die hohe Laufleistung wirkt sich für den Kläger positiv auf die anzurechnende Nutzungsentschädigung aus.
Das OLG Oldenburg ist für VW kein gutes Pflaster. Erst kurz zuvor hatte der 5. Zivilsenat des OLG Volkswagen im Abgasskandal ebenfalls zu Schadensersatz verurteilt. Dabei fiel die Entscheidung des 5. Zivilsenats sogar noch verbraucherfreundlicher aus, da er dem Kläger bereits Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises zusprach.
„Auf der anderen Seite ging der 13. Zivilsenat von einer höheren Laufleistung aus. Auch wenn es Abweichungen gibt, zeigen die Urteile, dass es sich lohnt Schadensersatzansprüche gegen VW geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Allerdings sollten die geschädigten Autokäufer bald handeln. Ihre Schadensersatzansprüche gegen VW verjähren in der Regel am 31.12.2019.