Mercedes Abgasskandal - Gericht muss Sachverständigenbeweis erheben

OLG Köln 19 U 51/19 - Urteil vom 06.09.2019

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 6. September 2019 die Position der Mercedes-Käufer im Abgasskandal gestärkt (19 U 51/19). Das OLG stellte fest, dass sich der Kläger bei Schadensersatzklagen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch auf plausible Vermutungen stützen darf und das Gericht den angebotenen Sachverständigenbeweis erheben muss.

Das Landgericht Aachen hatte dies noch abgelehnt. Zu Unrecht, wie das OLG Köln feststellte. Denn der Kläger habe hinreichende Anhaltspunkte dafür geliefert, dass in dem Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.