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Abgasskandal - Händler muss VW Eos zurücknehmen

OLG Köln 27 U 13/17

Abgasskandal - Händler muss VW Eos zurücknehmen

Es gibt nicht viele verwertbare Beschlüsse von deutschen Oberlandesgerichten zum Abgasskandal. Grund: VW bietet grundsätzlich in der zweiten Instanz einen Vergleich an, um Urteile auf dieser Ebene zu vermeiden. Umso erfreulicher ist daher der Beschluss des OLG Köln vom 28. Mai 2018 (Az.: 27 U 13/17), nach dem ein VW-Händler einen VW EOS 2,0 TDI mit der Manipulationssoftware zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss.

Vor dem Gericht wurde ein Streit darüber fortgesetzt, wie lange ein betroffener Autobesitzer auf die erforderliche Nachbesserung warten muss. Im aktuellen Fall hatte ein VW-Kunde dem Händler eine Frist von drei Wochen eingeräumt. Innerhalb dieser Pflicht war die Werkstatt nicht in der Lage gewesen, die Software auszutauschen, da Volkswagen als Hersteller diese noch nicht liefern konnte.

In der ersten Instanz wurde dem Kläger zugestimmt und auch die vom Händler angestrengte Berufung ergab kein neues Ergebnis. Begründung: Die Frist und die weitere verstrichene Zeit war ausreichend und die durch VW verursachte Verzögerung kann nicht zu Lasten des Klägers gehen. Dabei hatte der EOS-Fahrer noch Geduld bewiesen: Während die Dreieinhalbwochenfrist schon im Mai 2015 auslief, war der Händler selbst im Januar 2016 – also wie versprochen – nicht in der Lage, die Software auszutauschen.

Der Kunde entschied sich für den Klageweg. Er bekam Recht in der ersten Instanz. Der Händler strengte die Berufung an.

Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Durch die Manipulationen wurde das Fahrzeug in einen mangelhaften Zustand versetzt. Da der Händler nicht für Abhilfe sorgen und nicht mal die eigenen Versprechen einhalten konnte, entschieden beide Instanzen aus meiner Sicht zwangsläufig verbraucherfreundlich!“

Die Wartezeit sei nicht zumutbar gewesen, zumal die Folgen eines Updates nicht absehbar gewesen seien, so das Gericht.

Für aktuelle Verfahren kann das Urteil leider nicht herangezogen werden, da mittlerweile für alle EA189-Modelle Updates vorliegen. Dr. Hartung: „Das ändert aber nichts daran, dass immer mehr Gerichte konsequent verbraucherfreundlich entscheiden und mit dem Spruch des OLG Köln nun auch endlich ein rechtskräftiges Urteil eines Oberlandesgerichtes vorliegt.“

Die Revision wurde nicht zugelassen.