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Audi-Chef Stadler verhaftet

Staatsanwaltschaft München II erlässt Haftbefehl

Audi-Chef Stadler verhaftet

Die Staatsanwaltschaft München II hat einen Haftbefehl gegen den Vorstandsvorsitzenden von Audi, Rupert Stadler, erlassen. Eine Hausdurchsuchung hatte Anfang Juni offenbar genügend Verdachtsmomente aufgetan, um einen Haftbefehl für den leitenden Audi-Manager zu rechtfertigen.

Der Dieselskandal findet damit nach dem „Geständnis“ von VW-Chef Winterkorn im September 2015 einen weiteren juristischen Höhepunkt, denn mit einer erdrückenden Beweislage gegen einen verantwortlichen Audi-Manager fällt ein Licht auf den Konzern, das unüberschaubare Schadensersatz-Ansprüche auslösen wird.

Dr. Gerrit Hartung: „In laufenden und zukünftigen Verfahren wird sich Audi nicht mehr aus der Verantwortung reden können, falls sich die Verdachtsmomente erhärten und die Staatsanwaltschaft München II die Vorwürfe mit Beweisen oder Geständnissen im weiteren Verfahren fest machen kann.“

Audi dazu: „Wir bestätigen, dass Herr Stadler am heutigen Morgen festgenommen wurde. Der Haftprüfungstermin, der über eine mögliche Untersuchungshaft entscheidet, dauert an. Darüber hinaus können wir aufgrund der laufenden Ermittlungen keine Angaben machen. Für Herrn Stadler gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.“

Die Staatsanwaltschaft München II hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Stadler sowie ein weiteres Mitglied des Audi-Vorstands eröffnet mit dem Vorwurf „Betrug sowie mittelbare Falschbeurkundung“. Konkret hat die Staatsanwaltschaft offenbar Unterlagen sichern können, nach denen Stadler bereits vor über zwei Jahren von der Existenz manipulierter Fahrzeuge zumindest wusste. Entsprechende Untersuchungen finden seit 2015 statt.

Bei früheren Ermittlungen war bereits eine Mail aufgetaucht, die direkt an Stadler adressiert war und seine Mitwisserschaft dokumentierte.

Dr. Gerrit Hartung vertritt bereits zahlreiche Audi-Besitzer in Verfahren gegen das Unternehmen: „Die Verfahrensstrategie ändert sich kaum, allerdings wird es für die Klägerseite immer einfacher, die grundsätzlichen Betrugsabsichten auf höchsten Management-Ebenen zu dokumentieren!“