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Außergerichtliches Verfahren zur PKW-Rückgabe im Dieselskandal

Ablauf von Fristen beachten

Außergerichtliches Verfahren zur PKW-Rückgabe im Dieselskandal

Viele Dieselbesitzer möchten nicht gleich in die juristische Auseinandersetzung einsteigen. Insbesondere bei den aktuell in die Betroffenheit geratenen Modellen von Porsche, Audi, BMW und Mercedes ist der Händler der Ansprechpartner des Vertrauens und mit diesem will man so lang es geht nicht auf dem Kriegsfuß stehen.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung empfiehlt das außergerichtliche Verfahren – also das Anschreiben des Händlers – nur dann, wenn noch genügend Zeit ist, denn solch ein Schreiben setzt nicht den Ablauf der Gewährleistungsfrist aus. Dr. Hartung: „Der Händler ist raus, wenn das Auto älter als zwei Jahre ist, egal, wie innig die Brieffreundschaft ist!“ Nur eine Klage hemmt den Ablauf der Verjährung.

Bei einem außergerichtlichen Schreiben an den Händler kommt es nach Meinung des erfahrenen Juristen darauf an, dass dieser die Ernsthaftigkeit des Rückgabewunsches oder eines Schadensersatzanspruches erkennt. Dazu muss er konkret und ausreichend mit der aktuellen Beweislage konfrontiert und zur Einhaltung einer Antwort- bzw. Reaktionsfrist aufgefordert werden.

Aber hier gilt größte Vorsicht: Wenn der Händler durch geschicktes Taktieren aus der Gewährleistung rutscht, weil der Kunde auf eine Antwort wartet, dann ist er „raus“ und ein Anspruch kann nur noch gegen den Hersteller durchgesetzt werden.

Dr. Hartung empfiehlt daher, auch das außergerichtliche Verfahren in die Hände erfahrener Juristen zu legen. Unbedingt notwendig ist die außergerichtliche Kommunikation mit dem Händler übrigens nicht. Es ist auch möglich, sofort zu klagen. Dr. Hartung: „Das zu empfehlende Vorgehen ist aber immer vom Einzelfall abhängig. Vielfach ist es sinnvoll und auch juristisch notwendig, eine Frist zu setzen!“ Kosten dafür werden oft von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Dr. Hartung ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und Herausgeber. Er steht auch zum Thema „außergerichtliches Verfahren“ für eine kostenlose Ersteinschätzung gern zur Verfügung. Die Übernahme des außergerichtlichen Verfahrens erfolgt zum Festpreis.