Audi muss im Abgasskandal Schadensersatz beim Porsche Macan leisten

LG Münster 02 O125/19 - Urteil vom 20.01.2020

Die Audi AG muss Schadensersatz bei einem vom Abgasskandal betroffenen Porsche Macan S leisten. Das hat das Landgericht Münster mit Urteil vom 20. Januar 2020 entschieden (Az.: 02 O125/19). Audi habe zwar nicht das Fahrzeug, aber den Motor hergestellt. Durch die Abgasmanipualtionen seien Käufer und Verbraucher getäuscht worden.

Audi sei daher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe der Kläger Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Der Kläger hatte den Macan als Neuwagen zum Preis von ca. 67.350 Euro gekauft. Nach Abzug der Nutzungsentschädigung für die gefahrenen rund 28.000 km erhält er rund 61.000 Euro plus Zinsen.