Online-Casino-Verluste vor dem BGH: Neue Informationen zu Rückzahlung, Verjährung und Auslandsspielen
Zwei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof könnten für zahlreiche Rückforderungsklagen gegen Online-Casino-Anbieter richtungsweisend werden. Am 17. September 2026 verhandelte der I. Zivilsenat über zentrale Fragen zur Erstattung von Spielverlusten aus Angeboten ohne erforderliche deutsche Erlaubnis. Im Fokus standen ältere Verluste und § 852 BGB, die Auswirkungen einer Prozessfinanzierung sowie die Frage, wie vorübergehende Spielteilnahmen während eines Auslandsaufenthalts rechtlich zu behandeln sind. Urteile liegen bislang nicht vor. Die mündlichen Hinweise des Senats lassen jedoch erkennen, mit welchen rechtlichen Ansätzen sich der BGH derzeit auseinandersetzt.

Zwei BGH-Verfahren mit hoher Bedeutung für zahlreiche Online-Casino-Klagen
Besondere Aufmerksamkeit erhält das Verfahren I ZR 216/25. Der Kläger fordert insgesamt 10.092 Euro zurück, die er zwischen dem 25. Dezember 2020 und dem 3. September 2022 bei Online-Casinospielen auf einer deutschsprachigen Internetseite eingesetzt und verloren hatte. Die Betreiberin besaß im relevanten Zeitraum zwar eine maltesische Lizenz, verfügte zunächst jedoch nicht über die erforderliche deutsche Erlaubnis. Eine solche erhielt sie erst im Oktober 2022.
Sowohl das Landgericht Heilbronn als auch das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden zugunsten des Spielers. Der Bundesgerichtshof bestimmte das anschließende Revisionsverfahren gemäß § 552b ZPO zum Leitentscheidungsverfahren. Damit können die dort behandelten Rechtsfragen weit über den konkreten Rechtsstreit hinaus Bedeutung für weitere Verfahren erlangen.
Dr. Hartung: Verhandlung reicht weit über den Einzelfall hinaus
„Der Termin vor dem Bundesgerichtshof ist vor allem deshalb bedeutsam, weil der Senat mehrere Rechtsfragen behandelt, die sich in einer großen Zahl laufender Online-Casino-Verfahren stellen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. „Für betroffene Spieler sind insbesondere die Ausführungen zu länger zurückliegenden Verlusten und zu vorübergehenden Spielteilnahmen aus dem Ausland von Interesse.“
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befasst sich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich unter anderem auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Anbieter von Online-Casinos und Online-Sportwetten spezialisiert.
Fehlende deutsche Glücksspielerlaubnis bleibt zentrale Rechtsfrage
Rechtlicher Ausgangspunkt der Casino-Verfahren ist das Angebot von Online-Glücksspielen ohne die in Deutschland erforderliche Erlaubnis. Bis einschließlich 30. Juni 2021 galt gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 grundsätzlich ein Verbot von Glücksspielen im Internet. Seit dem 1. Juli 2021 besteht zwar die Möglichkeit, bestimmte Online-Glücksspiele legal anzubieten. Voraussetzung ist grundsätzlich jedoch eine entsprechende deutsche Erlaubnis.
Im Verfahren I ZR 216/25 gingen die Vorinstanzen davon aus, dass die ohne deutsche Erlaubnis zustande gekommenen Spielverträge nach § 134 BGB nichtig waren. Auf dieser Grundlage sprachen sie dem Spieler bereicherungsrechtliche Rückzahlungsansprüche hinsichtlich seiner Einsätze zu.
EuGH-Entscheidung führte zur Wiederaufnahme des Verfahrens
Der BGH hatte das Revisionsverfahren zunächst mit Blick auf die beim Europäischen Gerichtshof anhängige Rechtssache C-440/23 ausgesetzt. Nachdem der EuGH am 16. April 2026 entschieden hatte, setzte der Bundesgerichtshof das Verfahren fort und bestimmte es zum Leitentscheidungsverfahren.
Die Äußerungen des I. Zivilsenats während der Verhandlung vom 17. September 2026 sprechen dafür, dass der rechtliche Ansatz einer Rückforderung von Verlusten aus unerlaubten Online-Casinospielen weiterhin eine wesentliche Rolle spielt. Eine abschließende Bewertung wäre zum jetzigen Zeitpunkt allerdings verfrüht. Maßgeblich werden erst die noch ausstehenden Entscheidungen und insbesondere deren schriftliche Begründungen sein.
Bei älteren Verlusten rückt die Verjährung in den Mittelpunkt
Ein wesentlicher Teil der Verhandlung beschäftigte sich mit der Frage, wann Rückzahlungsansprüche verjähren. Bereicherungsrechtliche Forderungen unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist. Für den Beginn dieser Frist kommt es nach § 199 BGB insbesondere darauf an, wann der Anspruchsteller Kenntnis von den maßgeblichen tatsächlichen Umständen hatte oder diese aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Nach den in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweisen könnte der BGH für Spielverluste aus der Zeit des früheren vollständigen Internetverbots vergleichsweise strenge Anforderungen zugrunde legen. Für den Beginn der Verjährung dürfte danach möglicherweise nicht erforderlich sein, dass der Spieler die juristische Tragweite des Verbots selbst erkannt oder bereits gewusst hat, dass ihm daraus ein Rückzahlungsanspruch zustehen könnte. Für einen Teil älterer Fälle könnte dies bedeuten, dass bereicherungsrechtliche Ansprüche bereits verjährt sind.
§ 852 BGB könnte Ansprüche wegen älterer Casino-Verluste erhalten
Eine eingetretene Verjährung des ursprünglichen Anspruchs muss allerdings nicht zwangsläufig bedeuten, dass ältere Verluste überhaupt nicht mehr durchgesetzt werden können. Genau hier gewinnt § 852 BGB an Bedeutung. Die Vorschrift kann nach Verjährung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs weiterhin die Herausgabe dessen ermöglichen, was der Schädiger infolge der unerlaubten Handlung erlangt hat. Für diesen Anspruch gilt eine zehnjährige Frist ab seiner Entstehung.
Dafür muss allerdings zunächst ein deliktischer Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB bestehen. Dies setzt unter anderem voraus, dass die verletzten Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags als Schutzgesetze zugunsten der Spieler anzusehen sind. Die Hinweise aus der BGH-Verhandlung deuten darauf hin, dass der Senat eine solche Einordnung der maßgeblichen glücksspielrechtlichen Verbotsnormen in Betracht ziehen könnte. Eine endgültige Entscheidung steht auch hierzu noch aus.
Ältere Spielzeiträume müssen gesondert geprüft werden
„Bei länger zurückliegenden Verlusten greift es zu kurz, ausschließlich die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist zu betrachten“, sagt Dr. Gerrit W. Hartung. „Besteht ein entsprechender deliktischer Anspruch, kann § 852 BGB für ältere Zahlungen eine zusätzliche Anspruchsgrundlage eröffnen. Ob und in welchem Umfang Verluste tatsächlich noch durchgesetzt werden können, hängt aber vom konkreten Spielzeitraum und den jeweils einschlägigen Ansprüchen ab.“
Gerade bei langjährigen Spielverläufen kann deshalb eine zeitliche Aufschlüsselung der Einzahlungen und Verluste erforderlich sein. Unterschiedliche Zeiträume können rechtlich verschieden zu beurteilen sein.
Zweites BGH-Verfahren betrifft Spiele während Auslandsaufenthalten
Das parallel verhandelte Verfahren I ZR 78/25 behandelt eine andere Konstellation. In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein in Deutschland lebender Spieler sein Konto über Jahre nutzt, während eines Urlaubs oder einer Geschäftsreise aber zeitweise aus dem Ausland weiterspielt. Der BGH muss sich damit befassen, welche Auswirkungen solche vorübergehenden Ortswechsel auf Rückzahlungsansprüche haben.
Der Kläger verlangt in diesem Verfahren 32.383,02 Euro für Online-Glücksspiele zurück, an denen er zwischen Januar 2014 und Anfang 2021 teilgenommen hatte. Das Oberlandesgericht München wies seine Klage ab. Nach dessen Auffassung hatte der Spieler nicht ausreichend nachgewiesen, dass die einzelnen Spiele jeweils aus dem räumlichen Geltungsbereich des Glücksspielstaatsvertrags heraus vorgenommen worden waren. Der BGH ließ die Revision ausdrücklich wegen der grundsätzlichen Frage zu, welche Bedeutung dem jeweiligen Aufenthaltsort des Spielers für den Rückzahlungsanspruch zukommt.
Muss Jahre später jeder einzelne Spielort nachgewiesen werden?
Die mündliche Verhandlung lässt erkennen, dass der Bundesgerichtshof möglicherweise nicht ausschließlich jeden einzelnen Spieleinsatz isoliert nach dem jeweiligen Aufenthaltsort bewerten wird. Stattdessen könnte eine umfassendere Betrachtung des Vertrags- und Spielverhältnisses Bedeutung gewinnen. Eine Rolle könnten dabei insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt des Spielers in Deutschland, seine Registrierung als deutscher Kunde und die Ausrichtung des Glücksspielangebots auf den deutschen Markt spielen. Ebenso stellt sich die Frage, ob ein lediglich vorübergehender Aufenthalt in einem anderen Land die bestehende Vertragsbeziehung überhaupt in rechtlich relevanter Weise verändert.
Ein Urlaub muss den Deutschlandbezug nicht zwangsläufig beseitigen
Hat ein Spieler seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, wurde sein Spielerkonto auf dieser Grundlage geführt und nutzt er während eines Urlaubs dasselbe Konto zu unveränderten Bedingungen weiter, könnte ein kurzfristiger Auslandsaufenthalt nach den derzeit erkennbaren Überlegungen des Senats den Bezug zu Deutschland nicht automatisch entfallen lassen. Auch Berichte über die mündliche Verhandlung geben die Hinweise des BGH in diese Richtung wieder.
„Für zahlreiche Rückforderungsverfahren hätte diese Frage erhebliche praktische Bedeutung“, erklärt Dr. Hartung. „Wer über viele Jahre gespielt hat, war in dieser Zeit typischerweise auch einmal im Urlaub oder auf Geschäftsreise. Müsste für jeden einzelnen Spieleinsatz Jahre später der genaue Aufenthaltsort nachgewiesen werden, könnten Ansprüche an einer tatsächlichen Rekonstruktion scheitern, die heute kaum noch möglich ist.“
Auch Prozessfinanzierung war Thema vor dem Bundesgerichtshof
Im Leitentscheidungsverfahren I ZR 216/25 befasste sich der Senat außerdem mit der Einschaltung eines Prozessfinanzierers. Der Spieler hatte seine Forderung im Zusammenhang mit der Finanzierung des Rechtsstreits abgetreten und war zugleich zur weiteren gerichtlichen Durchsetzung ermächtigt worden.
Bereits das Berufungsgericht sah darin keinen Grund, die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte zu verneinen. Nach den Hinweisen während der BGH-Verhandlung dürfte auch der I. Zivilsenat nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass eine solche Finanzierungskonstruktion einem Verbraucher seine prozessuale Stellung oder seinen Verbrauchergerichtsstand nimmt. Verbindlich lässt sich dies jedoch ebenfalls erst anhand des noch ausstehenden Urteils beurteilen.
BGH hat noch keine Urteile verkündet
Bei der Einordnung der beiden Verfahren ist der Verfahrensstand entscheidend: Am 17. September 2026 fanden die mündlichen Verhandlungen statt. Entscheidungen wurden bislang nicht verkündet. Die Äußerungen und Fragen des Senats während einer mündlichen Verhandlung können Hinweise auf die rechtliche Bewertung geben, sind aber noch keine verbindlichen Urteile. Zudem betrifft das Leitentscheidungsverfahren I ZR 216/25 Online-Casinospiele. Davon zu unterscheiden sind Verfahren über Verluste aus Online-Sportwetten. Für diesen Bereich ist weiterhin die Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache C-530/24 von Bedeutung.
Spieler sollten Spielhistorie und mögliche Fristen prüfen
Für Verbraucher, die bei Online-Casino-Anbietern ohne die erforderliche deutsche Erlaubnis Geld verloren haben, können die beiden BGH-Verhandlungen dennoch bereits Anlass sein, die eigene Situation genauer untersuchen zu lassen. Das betrifft insbesondere ältere Verluste, bei denen neben der regelmäßigen Verjährung ein Anspruch nach § 852 BGB relevant werden könnte. Ebenso können langjährige Spielverläufe überprüfungswürdig sein, wenn einzelne Spiele während Urlauben, Geschäftsreisen oder anderen kurzfristigen Auslandsaufenthalten stattfanden.
„Betroffene sollten ihre Spielhistorie und mögliche Verjährungsfristen jetzt genau im Blick behalten“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung. „Die mündlichen Hinweise des Bundesgerichtshofs liefern wichtige Anhaltspunkte, sind aber noch nicht mit einer Entscheidung gleichzusetzen. Erst nach Verkündung und Auswertung der Urteile wird sich belastbar beurteilen lassen, welche Grundsätze der BGH für die zahlreichen laufenden und künftig möglichen Rückforderungsverfahren festlegt.“