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Verpflichtender Rückruf für VW T5 und T6 mit Abgasnorm Euro 5

VW Transporter mit Motor EA 189 betroffen - Code 37L8

Verpflichtender Rückruf für VW T5 und T6 mit Abgasnorm Euro 5

Modelle der VW-Transporter T5 und T6 stoßen zu viel Stickoxid aus. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte am 24. Januar 2020 den verpflichtenden Rückruf für weltweit knapp 30.000 Fahrzeuge. Nach Angaben des KBA sind davon rund 8700 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen.

Seitdem der Abgasskandal bekannt wurde, gab der VW Transporter T5 Rätsel auf. Obwohl in dem „Bulli“ der durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordene Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut ist, gab es bislang keinen verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Das hat sich nun geändert. Und auch Modelle des Nachfolgers T6 müssen in die Werkstatt.

Dabei verzichtet das KBA darauf, von einer unzulässigen Abschalteinrichtung oder Manipulations-Software zu sprechen. Offiziell erfolgt der Rückruf unter dem Hersteller-Code 37L8 weil eine „Konformitätsabweichung zur Überschreitung des Euro 5-Grenzwerts für Stickoxide“ führe. Notwendig sei daher, dass VW die Getriebe- und/oder Motorsteuergeräte neu programmiere. Mit der gleichen Begründung wurden bereits im Jahr 2019 Modelle des T6 mit dem Nachfolgemotor EA 288 unter dem Code 23Z7 zurückgerufen. Hier wurden die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 nicht eingehalten.

Nun trifft es auch Modelle mit dem Vorgängermotor EA 189 und der Abgasnorm Euro 5. Nach Angaben des KBA sind Modelle des T5 und T6, die zwischen 2009 und 2016 produziert wurden, von dem Rückruf betroffen. Das Branchenportal kfz-betrieb.vogel.de berichtet, dass nach VW-Angaben der T5 und T6 mit 103 kW-Dieselmotor und DQ500-Automatikgetriebe betroffen sei.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung geht davon aus, dass VW auch beim T5 und T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. Beim T5 hat er unter dem Aktenzeichen I-13 U 18/19 bereits einen Beweisbeschluss beim OLG Düsseldorf erreicht. Das heißt, ein Sachverständiger soll klären, ob in dem Bulli eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat.

„Es spricht vieles dafür, dass auch der Sachverständige zu dem Schluss kommt, dass im T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Der Rückruf des KBA ist ein weiterer Hinweis darauf. Das bedeutet, dass betroffene Bulli-Fahrer gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.