Wunderino Geld zurück: Versäumnisurteil gegen Rhinoceros Operations
Der maltesische Online-Casino-Betreiber Rhinoceros Operations muss die Verluste eines Spielers auf der Plattform für Online-Glücksspiele mit dem Namen „Wunderino“ zurückzahlen.
Die Chancen für geschädigte Verbraucher, ihre Verluste bei Online-Casinos gerichtlich einzuklagen, steigen. Das Landgericht Konstanz (Urteil vom 3. Februar 2022, Az.: D 2 O 287/21) hat in einem Versäumnisurteil die maltesische Rhinoceros Operations als Betreiberin des Online-Casinos „Wunderino“ unter der Adresse „www.wunderino.de“ dazu verurteilt, an die Klägerin 24.180,22 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 24. Dezember 2021 zu zahlen.
Das Landgericht Konstanz schreibt: Durch die Angabe der maltesischen Lizenz habe die Rhinoceros Operations den sachlich unzutreffenden Eindruck vermittelt, sie verfüge über die erforderliche Lizenz und biete ein legales Online-Glücksspielangebot in Deutschland an. Über eine von der „Gemeinsamen Glücksspielaufsichtsbehörde der Länder“ in Deutschland erteilte Glücksspiellizenz verfügt die Beklagte allerdings bis heute nicht.
Als Entscheidungsgründe führt das Gericht unter anderem an, dass sich das Rückzahlungsanspruch wegen eines nichtigen Vertrages sich nach deutschem Recht richte. „Das ist insofern wichtig, als dass Online-Casino-Betreiber regelmäßig in Frage stellen, dass deutsche Gerichte überhaupt für die Schadenersatzklagen zuständig seien. Die Beklagte habe ihre gewerbliche Tätigkeit in Deutschland ausgeübt. Die Beklagte als Vertragspartnerin habe ihr gewerbliches Angebot der Veranstaltung von Glücksspielen auf Deutschland, wo die Spielerin ihren Wohnsitz hat, ausgerichtet, indem sie ihre Dienste über ihre deutschsprachige Internetdomain insbesondere Kunden in Deutschland angeboten habe. Ebenso gelte laut einer einschlägigen EU-Verordnung, dass Ansprüche aus unerlaubter Handlung vor dem Gericht des Ortes geltend gemacht werden können, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung fußt vor allem auf den Bestimmten aus § 812 Bürgerliches Gesetzbuch, in dem es unter der Überschrift „Herausgabeanspruch“ heißt: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“
„Spieler können gegen Online-Casinos in vielen Fällen auf Rückzahlung ihrer Verluste klagen, weil laut dem Glücksspielstaatsvertrag (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal ist, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Aber: Bis heute hat kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Online-Casino-Lizenz erworben!“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Wir haben eine spezielle Website zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:
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