Weiteres Urteil stärkt Spielerrechte: Bwin muss Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel erstatten
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dresden stärkt erneut die Position von Spielern, die bei nicht lizenzierten Online-Glücksspielanbietern Geld verloren haben. Das Gericht entschied zugunsten eines Spielers, der auf der Plattform „Bwin“ erhebliche Verluste erlitten hatte. Da der Anbieter im relevanten Zeitraum keine gültige deutsche Lizenz besaß, wurde er zur Rückzahlung von über 30.000 Euro verpflichtet. Nach Auffassung des Gerichts sind die zugrunde liegenden Glücksspielverträge wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag unwirksam.
Mit Urteil vom 8. Oktober 2024 verurteilte das Landgericht Dresden die ElectraWorks Limited, Betreiberin der Glücksspielplattform „Bwin“, zur Rückzahlung von 30.534 Euro an einen Spieler. Der Kläger hatte zwischen 2015 und 2020 an verschiedenen Online-Glücksspielen auf der Plattform teilgenommen, obwohl das Unternehmen in diesem Zeitraum nicht über eine gültige deutsche Glücksspiellizenz verfügte. Insgesamt zahlte der Kläger während dieser Jahre 39.564 Euro auf sein Spielerkonto ein und erhielt lediglich 9.030 Euro wieder ausgezahlt. Aus dieser Differenz ergab sich der vom Gericht zugesprochene Verlustbetrag.
Die Beklagte argumentierte im Verfahren, dass ihr Angebot auch ohne deutsche Lizenz rechtmäßig gewesen sei und zudem mögliche Ansprüche des Klägers bereits verjährt seien. Außerdem verwies sie darauf, dass Verluste bei Sportwetten Teil des freiwillig eingegangenen Glücksspielrisikos seien. Das Landgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es stellte fest, dass Online-Glücksspiele nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 bis zur Reform im Jahr 2021 grundsätzlich im Internet verboten waren. Da die Plattform „Bwin“ ihr Angebot in Deutschland ohne entsprechende Genehmigung betrieben habe, seien die abgeschlossenen Verträge rechtlich unwirksam gewesen.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der den Kläger in dem Verfahren vertreten hat, erklärt: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Anbieter, die Online-Glücksspiele ohne deutsche Lizenz betreiben, keinen rechtlichen Anspruch auf die vereinnahmten Einsätze haben.“
Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist auf Verbraucher- und Anlegerschutz spezialisiert und setzt bundesweit Ansprüche von Geschädigten gegen Online-Sportwetten- und Online-Casinoanbieter durch.
Rechtlich stützte das Gericht den Rückzahlungsanspruch auf § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 134 BGB. Danach ist ein Vertrag nichtig, wenn er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Da die Beklagte Online-Glücksspiele ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten hatte, lag ein solcher Verstoß vor. Die erhaltenen Einsätze gelten daher als ungerechtfertigte Bereicherung und müssen zurückerstattet werden.
Auch den Einwand der Beklagten, das deutsche Internetverbot für Glücksspiel sei unionsrechtswidrig, wies das Gericht zurück. Es verwies auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, wonach die entsprechenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags 2012 mit dem europäischen Recht – insbesondere mit der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV – vereinbar sind. Das Verbot diene legitimen Zielen des Gemeinwohls, etwa der Bekämpfung von Spielsucht sowie dem Schutz der Verbraucher.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt seien. Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der Betroffene Kenntnis von den maßgeblichen Umständen erlangt. Im konkreten Fall ging das Gericht davon aus, dass der Kläger erst im Jahr 2023 von der rechtlichen Problematik des Angebots erfahren hatte.
Auch der von der Beklagten angeführte Einwand nach § 817 Satz 2 BGB, der Rückforderungsansprüche bei bewusstem Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ausschließen kann, griff nicht durch. Das Gericht sah keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger die Rechtswidrigkeit des Angebots bei seinen Einzahlungen kannte oder bewusst in Kauf nahm. Für durchschnittliche Nutzer sei die komplexe Rechtslage im Glücksspielrecht nur schwer zu überblicken.
„Das Urteil des Landgerichts Dresden zeigt erneut, dass deutsche Gerichte die Rechte von Spielern konsequent stärken, wenn Online-Glücksspiel ohne gültige Lizenz angeboten wird“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung. „Der Glücksspielstaatsvertrag gibt betroffenen Spielern die Möglichkeit, verlorene Einsätze zurückzufordern – insbesondere dann, wenn Anbieter ohne deutsche Genehmigung auf dem Markt tätig waren.“
