Geld zurück beim VW Touran

LG Frankfurt 2-12 O 373/18, Urteil vom 20.08.2019

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat für einen vom Abgasskandal geschädigten VW-Käufer Schadensersatz durchgesetzt. Der Kläger hatte im September 2014 einen neuen VW Touran gekauft. Etwa ein Jahr später flog der Abgasskandal auf, von dem auch der Touran betroffen ist. Das LG Frankfurt entschied mit Urteil vom 20. August 2019, dass VW den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und zum Schadensersatz verpflichtet sei (Az.: 2-12 O 373/18).

Der Käufer kann den VW Touran zurückgeben und VW muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Der Kläger hatte den Touran zu einem Preis von 22.800 Euro gekauft und fuhr ca. 166.000 km mit dem Pkw. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 12.600 Euro muss VW dem Kläger noch rund 10.200 Euro plus Zinsen erstatten.