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KBA prüft T5 – Betroffen auch ohne Rückrufschreiben?

KBA prüft T5 – Betroffen auch ohne Rückrufschreiben?

Im Auftrag des Portals www.ig-dieselskandal.de recherchiert verbraucherschutz.tv seit Monaten mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung zum Thema T5. Der klassische Bulli und Vorgänger des aktuellen T6 wurde in einer Auflage von 93.000 Stück mit dem EA189-Motor ausgerüstet. Offizielle Standardstellungnahme der Händler: Das Auto ist nicht betroffen. In der Volkswagen-FIN-Datenbank wird der T5 als nicht betroffen geführt – im Gegensatz zu 2,6 Millionen betroffenen VW-Pkw mit entsprechender Motorisierung.

Aber: Kaum ein Diesel hat nach Werkstattaufenthalten so massiv mit Updatefolgen zu kämpfen wie der T5. Insbesondere auszutauschende AGR-Ventile führen die Fehlerlisten an. Viele T5-Besitzer sind sicher: „Da stimmt was nicht!” Auch sind sie sicher: „Es wurden ungefragt Updates vorgenommen, die der Motor nicht vertragen hat!“

Warum aber ist der EA189-Bulli nicht von Anfang an betroffen gewesen?

Dieser Frage ging verbraucherschutz.tv nach und stellte schon am 17. September 2018 eine offizielle Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
darf ich Sie freundlich um eine für meine Recherchen sehr wichtige Auskunft bitten?
Der zwischen 2008 und 2015 produzierte VW Bus T5 2,0 TDI ist offensichtlich vom Abgasskandal nicht betroffen. Ich müsste wissen, ob dem Ausschluss dieses Typs Untersuchungen zugrunde liegen, oder ob der Typ u. U. gar nicht von Ihnen getestet worden ist bzw. welche sonstigen Ausschlussgründe es gibt. Es geht letzten Endes darum, ob sich die Besitzer eines solchen Autos an der Sammelklage beteiligen können oder nicht.
Die Frage spielt auch darauf ab, warum Fahrzeuge aufgrund welcher Tatsache als betroffen klassifiziert und zurückgerufen wurden und warum dies explizit für den T5 nicht passiert ist.

In diesem Zusammenhang stellt sich mit die Frage, ob 2015 oder später EA189-Fahrzeuge überhaupt geprüft wurden, und welche Ergebnisse diese Überprüfungen hatten, z. B. in Bezug auf Leistungsverluste, Kraftstoffverbrauch, Emissionen etc.“

Für die Antwort ließ sich das KBA rund einen Monat Zeit:

Die Antwort befasst sich kaum mit den gestellten Fragen, wozu man angesichts des laufenden Verfahrens Verständnis haben kann. Die Antwort hat es aber trotzdem in sich:

„Sehr geehrter Herr Schmallenberg,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und bitte die erst heute erfolgende Rückmeldung zu entschuldigen.
Neben anderen Fahrzeugen schließen beim KBA kontinuierlich durchgeführte Untersuchungen auch das Fahrzeug T5 ein. Die Untersuchungen dauern an.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stephan Immen, Pressesprecher“

Heißt: Es gibt offizielle Untersuchungen der Behörde in Bezug auf den T5 rund 15 Jahre nach Erteilung der EU-Zulassungsgenehmigung und über 3 Jahre nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten in Bezug auf den im T5 verbauten Motor.

Damit ist zumindest für den angeblich nicht betroffenen Bulli der Ablauf der Frist zum Jahresende nicht wirksam, da T5-Besitzer unter Umständen erst durch die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen von ihrer Betroffenheit erfahren – dann würde der Fristanlauf (3 Jahre) auch erst an diesem Tag der Kenntnis zum jeweiligen Jahresende erfolgen. Ablauftermin wäre dann der 31. Dezember 2021. Die Sache betrifft auch die bis September 2015 gebauten T6.

Rechtsanwalt Hartung empfiehlt T5-Besitzern, unbedingt diese Untersuchungen abzuwarten, bevor z. B. Umtauschprämien in Anspruch genommen werden oder der Wagen zu günstig verkauft wird.