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Rund 200.000 Kläger im VW-Musterverfahen gehen bei Vergleich leer aus

Viele Kläger fallen durchs Sieb

Rund 200.000 Kläger im VW-Musterverfahen gehen bei Vergleich leer aus

VW und Verbraucherschützer haben sich im Abgasskandal auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Volkswagen stellt den Geschädigten im Musterfeststellungsverfahren Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 830 Millionen Euro zur Verfügung. Die Summe verteilt sich allerdings auf nur rund 260.000 Musterkläger. Heißt: Fast 200.000 Teilenehmer des Musterfeststellungverfahren gegen in dem Vergleich komplett leer aus.

Rund 450.000 Geschädigte hatten sich bei dem Musterverfahren angemeldet. „Ein großer Teil von ihnen wird in dem Vergleich nicht berücksichtigt. Sie stehen wieder ganz am Anfang und haben durch das Musterverfahren nur Zeit verloren. Gleichzeitig verliert ihr abgasmanipuliertes Auto mit jedem Tag weiter an Wert. Darum sollten Betroffene ihre Ansprüche nun so schnell wie möglich individuell geltend machen. Dazu haben sie bis zum 20. Oktober 2020 Zeit. Danach sind ihre Ansprüche verjährt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der schon zahlreiche Verbraucher im Dieselskandal vertreten hat.

In dem Vergleich werden beispielsweise Kläger sein, die zum Kaufzeitpunkt ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten oder das Fahrzeug nach dem 31.12.2015 gekauft haben, nicht berücksichtigt. Sie fallen aus den eng gefassten Voraussetzungen für die Musterklage heraus.

Das bedeutet allerdings nicht, dass sie keine Schadensersatzansprüche haben. „Diese Ansprüche müssen allerdings in einer Individualklage durchgesetzt werden“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Diejenigen, die eine Entschädigung erhalten sollen, werden ab dem 20. März angeschrieben und können bis zum 20. April entscheiden, ob die das Vergleichsangebot annehmen möchten und dann auf alle weiteren Ansprüche verzichten. „In vielen Fällen wird für den Verbraucher mehr herauszuholen sein als bei dem Vergleich. Auffallend ist, dass VW die Fälle nun offensichtlich vor dem 5. Mai vom Tisch haben möchte. Denn dann verhandelt der Bundesgerichtshof zum Abgasskandal. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass der BGH entscheidet, dass VW keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat. Dann käme für den Verbraucher natürlich eine deutlich höhere Summe heraus“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Verunsicherte Verbraucher können sich auch anwaltlich beraten lassen, bevor sie den Vergleich annehmen. Die Kosten von bis zu 190 Euro übernimmt VW. „Entscheidet sich der Verbraucher gegen den Vergleich und für eine Individualklage fallen diese Kosten in der Regel erst gar nicht an“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung.