VW-Abgasskandal: Nicht auf Werbekampagne zum EA288 hereinfallen
Die Volkswagen AG versucht Verbraucherschutzanwälte in einer Werbekampagne schlecht zu machen und betroffene Kunden beziehungsweise Geschädigte mit dem Motor des Typs EA288 von Klagen im Dieselabgasskandal abzuhalten. Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung warnt davor, vor der Kampagne der Volkswagen AG einzuknicken.
Die Volkswagen AG verliert inzwischen häufig vor deutschen Gerichten bei Dieselverfahren. Und das gilt nicht nur für Fahrzeuge mit den Vierzylinder-Dieselmotoren EA189 (Dieselgate 1.0), sondern auch für Fahrzeuge mit dem Motorentyp EA288 (Dieselgate 2.0). Denn beide Motorentypen sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet, wodurch die Eigentümer schweren wirtschaftlichen Schäden ausgesetzt sind. Sie erhalten daher auf dem Wege der Betrugshaftungsklage regelmäßig hohen Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Das versetzt die Volkswagen AG offensichtlich in Panik. Weshalb sonst hätte der Konzern nun eine Werbeaktion starten sollen, um betroffene Kunden mit dem Motor EA288 von Klagen abzuhalten? Die Internetseite unter dem Titel „Warum sich EA288-Klagen nicht lohnen“ soll die eigenen Kunden verunsichern und eben davon abhalten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Der Start der Internetseite wird mit teuren Werbeanzeigen bei großen Suchmaschinen unterstützt. Besonders pikant war die Aussage, die Oberlandesgerichte wiesen Klagen zu Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA288 quasi grundsätzlich ab und Klägeranwälte dadurch ihre Prozesse zu 99 Prozent verlören.
„Das ist der billige Versuch, neue Klagen zu verhindern. Daher greift die Volkswagen AG Verbraucheranwälte an, welche die Käufer gegen den Konzern vertreten. Mit diesen Falschbehauptungen will die Volkswagen AG verhindern, dass gegebenenfalls Millionen von geschädigten Verbrauchern im Rahmen von Dieselgate 2.0 gegen den Konzern vorgehen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist daher sehr zufrieden damit, dass eine Verbraucherrechtskanzlei gegen diese Falschangaben vorgegangen ist und jetzt mit einer Abmahnung in Verbindung mit einer Unterlassungserklärung reagiert hat. Die Abmahnung hatte bereits zur Folge, dass die Volkswagen AG die Behauptung, Klägeranwälte verlieren ihre Prozesse zu 99 Prozent, zurückgenommen hat. Hier zeigt sich, dass die Abmahnung nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes konsequent, sondern auch nach Auffassung der Volkswagen AG berechtigt war.
Besonders erstaunlich erscheint die Aussage der Volkswagen AG, dass Klagen wegen des Motors EA288 vor Oberlandesgerichten stets abgewiesen würden. Das Gegenteil ist der Fall, denn die Volkswagen AG verlor zuletzt vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 19.02.2021, Az.: 19 U 151/20), weil die VW-Anwälte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Prozess erschienen waren, gibt Dr. Hartung Details der klagenden Verbraucherrechtskanzlei wieder. „Sollte die Volkswagen AG sich hinsichtlich der weiteren unwahren Aussagen weigern, die Werbemaßnahme zu unterlassen, drohen weitere rechtliche Schritte, im Interesse des Verbraucherschutzes.“
Rechtsanwalt Dr. Hartung warnt daher dringend davor, vor der Kampagne der Volkswagen AG einzuknicken. „Wir raten daher ganz überwiegend zum Weg der Einzel-Betrugshaftungsklage. Die deutschen Gerichte urteilen immer wieder sehr verbraucherfreundlich und sprechen den Geschädigten hohe Kompensationen bei Diesel-Abgasmanipulationen zu.“ Es bleibt für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung also dabei, dass die Individualklage für geschädigte Dieselkäufer der kürzeste Weg mit den höchsten Erfolgsaussichten im Dieselskandal ist.
„Beim aktuellen Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen weiteren Millionen Fahrzeugen. VW-Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen“, sagt der Rechtsanwalt. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste zum VW-EA288-Abgasskandal ist hier bei uns frei zugänglich.