Volkswagen muss Kaufpreis für VW Tiguan erstatten

OLG Stuttgart 10 U 11/19, Urteil vom 24.09.2019

Das OLG Stuttgart mit Urteil vom 24. September 2019 entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadensersatz leisten muss (Az.: 10 U 11/19).

Die Klägerin kann nun ihren VW Tiguan mit der Abgasnorm Euro 5 zurückgeben und VW muss ihr den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.