Verluste vom Online-Casino zurückfordern: Nächstes Gericht bestätigt Rückzahlungsanspruch!

Menschen, die Geld im Online-Casino verspielt haben, können vor Gericht ihr Geld zurückholen. Das Landgericht Paderborn sprach einer geschädigten Spielerin 132.000 Euro zu.

Verluste vom Online-Casino zurückfordern: Nächstes Gericht bestätigt Rückzahlungsanspruch!

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 23 U 55/21) hat mit seinem Beschluss vom 4. April 2022 die Welle der verbraucherfreundlichen Urteile gegen Anbieter von Online-Casinos, Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten in Gang gesetzt. Die Oberlandesrichter verdeutlichten, dass ein Online-Casino keinen Anspruch auf das Geld der Spieler habe. Der Grund: Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen.

Denn: Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Trotz dieser Regelungen durch den Glücksspielstaatsvertrag bieten weiterhin zahlreiche Online-Casinos mit einer Lizenz aus dem EU-Ausland, zum Beispiel aus Malta oder Zypern, ihre Dienstleistungen auf dem deutschen Markt an, heißt es beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

Auf dieser Basis hat eine Spielerin jetzt 132.000 Euro durch das Urteil des Landgerichts Paderborn (Az.: 4 O 323/20) zurückerhalten, die sie zwischen September 2018 und November 2019 online verloren habe. Das Online-Casino bot das Glücksspiel auf deutschsprachigen Websites an. Das habe den Eindruck bei der geschädigten Verbraucherin erweckt, betont das Gericht, dass das Angebot legal gewesen sei.

Aber: „Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses zurückfordern“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Durch das Glücksspielverbot war der abgeschlossene Vertrag zwischen Klägerin und Casino nie zustande gekommen. Das folgt § 812 Bürgerliches Gesetzbuch, in dem es unter der Überschrift „Herausgabeanspruch“ heißt: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“

„Bislang haben die Gerichte entsprechende Forderungen geschädigter Verbraucher regelmäßig abgelehnt mit dem Argument, dass es sich um illegales Online-Glücksspiel handele. Daher existiere kein Rückzahlungsanspruch. Das OLG Frankfurt hat nun deutlich gemacht, der Rückzahlungsanspruch sei nur dann zu verwehren, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das beklagte Online-Casino müsse diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen. Und das ist natürlich schwierig für die Anbieter illegaler Online-Casinos. Die vielfältigen verbraucherfreundlichen Urteile zeigen, dass die Chancen für geschädigte Spieler vor Gericht gut sind, ihre Verluste auf dem Klageweg zurückzuerhalten“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Wir haben eine spezielle Website zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:
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