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Daimler, BMW und VW wegen vermeintlich illegaler Absprachen unter Verdacht

Verdacht eines Autokartells

Daimler, BMW und VW wegen vermeintlich illegaler Absprachen unter Verdacht

Die Nachricht dürfte die deutsche Autoindustrie bis ins Mark erschüttern. Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge sollen sich die deutschen Autobauer Daimler, BMW und VW, inklusive Audi und Porsche schon seit den 1990er Jahren über verschiedene Details zu Technik, Kosten und Zulieferern in rund 60 konzernübergreifenden Arbeitskreisen abgesprochen haben. Das Magazin stützt sich bei dem Bericht auf eine Selbstanzeige, die VW bei den Kartellbehörden eingereicht haben soll. Entsprechende Informationen sollen dem Blatt vorliegen.

Besonders brisant ist, dass sich die Autobauer auch bei dem System zur Abgasreinigung bei Dieselmotoren abgesprochen haben sollen. Im Kern geht es dabei um die sog. „AdBlue-Tanks“ zur Einspritzung eines Harnstoffgemisches, um möglichst niedrige Emissionswerte zu erhalten. Die Autobauer sollen sich auf kleinere Tanks verständigt haben, die zwar billiger sind, aber öfter nachgefüllt werden müssen. Um dies zu vermeiden, könnten die Autobauer dann andere Wege gegangen sein. Das könnte den Beginn des Diesel-Skandals markieren.

„Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte es sich um einen der größten Wirtschaftsskandale in der deutschen Geschichte handeln, dessen Ausmaß wie die rechtlichen Folgen noch gar nicht abzusehen sind.

Es geht möglicherweise um Verstöße gegen das Kartellrecht und Wettbewerbsrecht, es geht dann aber auch um eine sittenwidrige Täuschung der Autokäufer. Neben einem empfindlichen Bußgeld durch die Kartellbehörden könnten auch enorme Schadensersatzforderungen auf die Autobauer zukommen – von Wettbewerbern, Zulieferern und natürlich auch den Autokäufern“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der sich seit dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals intensiv mit der Materie und Schadensersatzansprüchen der Verbraucher befasst.

Bis die Kartellbehörden die Ermittlungen abgeschlossen haben, können allerdings noch Monate, wenn nicht Jahre vergehen. Solange müssen die Autokäufer aber nicht abwarten. Dr. Hartung: „Es ist verständlich, wenn sich die Autokäufer betrogen fühlen und ihren vermeintlich sauberen Diesel lieber heute als morgen wieder zurückgeben möchten. Rechtliche Möglichkeiten dazu gibt es.“ Diese reichen von der Anfechtung des Kaufvertrags bis hin zum Widerruf des Autokredits. Letzteres bietet sich besonders an, wenn die Autofinanzierung bei der Bank des Autobauers abgeschlossen wurde. Dann würde bei einem erfolgreichen Widerruf auch der Kaufvertrag rückabgewickelt, d. h. der Käufer gibt den Wagen zurück und erhält im Gegenzug sein Geld zurück. Möglich ist dies bei Autokrediten, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, wenn die Bank nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Im Idealfall muss dann noch nicht einmal ein Nutzungsersatz gezahlt werden.