Verbraucherfreundliches Urteil im Dieselgate 2.0 bzgl. Euro 6-Dieselmotoren!
Ein geschädigter Verbraucher erhält im Abgasskandal der Volkswagen AG für seinen Golf VII 2.0 TDI DSG GTD mit dem Diesel-Vierzylindermotor EA288 und der Abgasnorm Euro 6 den Kaufpreis zurück. Er muss sich nur eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Das Dieselgate 2.0, also der Dieselabgasskandal der Volkswagen AG rund um den Vierzylindermotor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6, erhält durch ein Urteil am Landgericht Düsseldorf neuen Schwung (Urteil vom 29.11.2021, Az.: 21 O 303/19). Das Urteil wurde durch die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten. Die Volkswagen AG wurde verurteilt, an den geschädigten Verbraucher 21.200 Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Mai 2019 und weitere 1.171,67 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. November 2019 zu zahlen. Der geschädigte Verbraucher muss sich nur eine Nutzungsentschädigung für seine gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
Das Besondere: „Der Kläger hatte den Golf VII 2.0 TDI DSG GTD mit dem Vierzylinderdieselmotor EA288 und der Abgasnorm Euro 6 am 24. Oktober 2017 zum Kaufpreis von 21.200 Euro gebraucht gekauft. Damit erhält er den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung zurück. Das ist ein großer Erfolg im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG und zeigt, dass das Dieselgate 2.0 längst nicht erledigt ist“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Düsseldorf erstritten.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Fahrzeug am 10. Oktober 2019 einen amtlichen Rückruf wegen einer Konformitätsabweichung an. Hintergrund war, dass die Beklagte in routinemäßigen Felduntersuchungen festgestellt hatte, dass der NOx-Speicherkatalysator (NSK) im Kundenbetrieb anders altere als in den Dauerlauftests des Genehmigungsverfahrens.
Der Kläger behauptete in dem Zusammenhang, für ihn seien die Umweltfreundlichkeit und der geringe Kraftstoffverbrauch des streitgegenständlichen Fahrzeugs kaufentscheidend gewesen. Ihm sei es auf die Zuordnung zu der angegebenen Schadstoffklasse angekommen. Die Beklagte habe eine Manipulationssoftware in ihre Fahrzeuge eingebaut, um das Emissionsverhalten der Fahrzeuge gegenüber den Prüfstellen zu manipulieren. Die von der Beklagten installierte Software erkenne die Prüfungssituation. Die Abgasaufbereitung sei so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide entstünden. Im normalen Fahrbetrieb würden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher seien.
In der Summe hat der Vortrag des geschädigten Verbrauchers dazu geführt, dass das Landgericht Düsseldorf die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz nach § 826 BGB verurteilt hat. Der Kläger hat laut Gericht hinreichend dargetan, dass ihm die Beklagte in gegen die guten Sitten verstoßender Weise einen Schaden zugefügt hat, indem sie in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung implementiert hat, die das Emissionskontrollsystem des Fahrzeugs manipuliert“, berichtet Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Wir haben eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listen dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind: VW Dieselskandal EA288