Sind Sie auch vom Dieselskandal betroffen?

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits über 10.000 Mandanten vertrauen uns.

» Kostenlose Erstberatung » Gewonnene Verfahren

Unternehmerdarlehen in der Coronakrise

BaFin und EZB definieren Regeln in der Krise

Unternehmerdarlehen in der Coronakrise

Vor der Krise ist nach der Krise und in diesem Sinne erinnern maßgebliche Kontrollorgane wie die Bafin – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – oder die Europäische Zentralbank (EZB) ihre „Schäfchen“ an finanzielle Maßhaltung in schweren Zeiten. Demnach sollte auf die Auszahlungen von Dividenden komplett verzichtet werden, bis klar ist ob und wann man wieder zum Tagesgeschäft übergehen kann. Stefanie Fandel, Fachanwältin für Bank -und Kapitalmarktrecht, erinnert daran, dass diese freiwillige Maßhaltung auch schnell in eine verbindliche Pflicht umschlagen kann: „Bei der Gewährung von Darlehen verlangt der Gesetzgeber derzeit, dass das für die Krisenbewältigung freigestellte Geld nicht zur Finanzierung von Manager-Boni verwendet werden darf!“

Die Finanzaufsicht hat eine Vielzahl von Maßnahmen erlassen, mit deren Hilfe Spielräume zur Kreditvergabe und gegebenenfalls Verlustabsorption erhöht werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts einer hohen Ungewissheit über die weiteren Entwicklungen empfiehlt die BaFin, auch von Aktienrückkäufen Abstand zu nehmen: „Wir raten Finanzinstituten, mit vorhandenen Kapitalressourcen sehr sorgfältig umzugehen“, führt Hufeld von der Bafin aus.

Unternehmen sollen und müssen angesichts der sich immer weiter verschärfenden Pandemie den Überblick behalten, welche Ausgaben wirklich notwendig sind und gegebenenfalls juristisch prüfen, welche Ansprüche Dritte, also z.B. Anteilseigner oder Gesellschafter, an das Unternehmen haben.

Bei der Bewilligung von Hilfsmitteln über die kfw-Bank ist zwingend erforderlich, dass der Nachweis über die Bedürftigkeit erbracht wird. Fandel: „Unternehmen, die noch in der Lage sind, Boni, Extrazahlungen an Mitarbeiter oder Dividenden zu zahlen, sind in diesem Sinne nicht anspruchsberechtigt, auch wenn das Geld vielleicht in der Produktion fehlt oder knapp wird! Unter Umständen machen sich Unternehmen durch falsche Angaben bei der Antragsstellung auch strafbar.“

Unternehmen müssen schauen, wie sie mit den vorhandenen Mitteln klarkommen und damit krisengerecht umgehen. Als Beispiel sei hier der Volkswagen-Konzern genannt, der sicherlich gute Gründe haben wird, mittelfristig auf Hilfsmittel zu verzichten. Stefanie Fandel: „Das würde die unternehmerische Freiheit und wahrscheinlich auch die Aktienkurse maßgeblich beeinflussen!“