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Abgasskandal – Unzulässige Abschalteinrichtung auch nach Software-Update

LG Düsseldorf 7 O 166/18

Abgasskandal – Unzulässige Abschalteinrichtung auch nach Software-Update

Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2019 sorgt im Abgasskandal für Aufsehen (Az.: 7 O 166/18). Nicht weil das Gericht dem Käufer eines VW Tiguan Schadensersatz zusprach, sondern weil es feststellte, dass die Abgasreinigung bei dem Fahrzeug auch nach dem Software-Update nur eingeschränkt arbeite.

Der Kläger hatte einen VW Tiguan 2.0 TDI erworben, der vom Abgasskandal betroffen war. Das LG Düsseldorf verurteilte VW das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten. „Das ist nicht ungewöhnlich. Viele Gerichte haben VW im Dieselskandal inzwischen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Bemerkenswert ist aber, dass das Gericht zu der Überzeugung gekommen ist, dass das Fahrzeug auch dem Software-Update noch immer eine Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters verfügt und die Abgasreinigung deshalb nur eingeschränkt arbeite“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Durch das Software-Update sei die Abgasreinigung so programmiert worden, dass sich ein Thermofenster ergibt, führte das LG Düsseldorf aus. Durch das Thermofenster funktioniere die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 10 und 32 Grad. Bei niedrigeren und höheren Temperaturen und ab einer Höhe von 1000 Metern finde keine Abgasreinigung statt. Nach Ansicht der Kammer hätte Volkswagen den Kläger auch über diese Einschränkungen informieren müssen.

Das Gericht entschied, dass der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei, weil er über die vorhandenen Abschalteinrichtungen nicht aufgeklärt wurde. Der Kläger sei durch den Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs geschädigt worden. Der Mangel sei auch durch das Software-Update nicht beseitigt worden, da das Fahrzeug aufgrund des Thermofensters bei der Abgasreinigung immer noch über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfüge und gegen europäische Vorschriften verstoße. Dass VW das Update mit dem Kraftfahrt-Bundesamt abgestimmt habe, sei unerheblich, so das LG Düsseldorf.

„Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind mangelhaft. Das hat inzwischen auch der BGH klargestellt. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt, dass die Fahrzeuge auch nach dem Update einen Mangel aufweisen und Schadensersatz geltend gemacht werden kann“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Ein weiterer interessanter Aspekt des Urteils: Das LG Düsseldorf wertet das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. Solche Thermofenster kommen bei zahlreichen Dieselfahrzeugen aus dem VW-Konzern zum Einsatz – auch bei den Modellen mit den größeren 3-Liter-Motoren.