Spieler erhält von Online-Casino rund 50.000 Euro zurück
Ein geschädigter Spieler erhält von der Betreiberin eines Online-Casinos rund 50.000 Euro zurück, da diese nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte.
Der Online-Casino-Skandal setzt sich immer weiter fort. Jetzt hat das Landgericht Kempten sich eingereiht und eine Betreiberin eines Online-Casinos mit Urteil vom 17. April 2023 dazu verurteilt, einem Spieler 50.250 Euro zurückzuzahlen. Diese Summe hatte der Spieler zwischen Februar und Juli 2020 auf einer deutschsprachigen Webseite der Beklagten bei Online-Glücksspielen verloren. Das Geld darf die Anbieterin nicht behalten, entschied das Landgericht. Da sie nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte, habe sie auch keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, argumentierte das Gericht.
Damit folgt auch diese Verurteilung dem bekannten Muster im Online-Casino-Skandal. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist Online-Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet bis zu diesem Datum in Deutschland verboten.
„Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel in den allermeisten Fällen zurückfordern kann“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Haben Anbieter von Online-Glücksspielen ohne Lizenz Gelder eingenommen, müssen sie diese folglich zurückzahlen. Da die Anbieter der Online-Glücksspiele gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge nichtig. Somit ergeben sich die Ansprüche geschädigter Verbraucher auf die Rückzahlung ihrer Spielverluste aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt.“
Apropos § 812 BGB: Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung basiert auf diesem „Herausgabeanspruch“. „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“