Abgasskandal - Kaufvertrag über Seat Ibiza wird rückabgewickelt - Zinsen ab Kaufpreiszahlung
Landgericht Mönchengladbach 11 O 350/18 - Urteil vom 29.11.2019
Das Landgericht Mönchengladbach hat einem Käufer eines Seat Ibiza im Abgasskandal mit Urteil vom 29. November 2019 nicht nur Schadensersatz, sondern auch Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises zugesprochen (Az.: 11 O 350/18). Dem Käufer sei durch die Abgasmanipulationen ein Schaden entstanden, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.
Der Kläger hatte den Seat für rund 12.950 Euro gebraucht gekauft. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen ca. 70.000 km in Höhe von ca. 3.600 Euro, erhält er 9.300 Euro zurück. Zudem habe er bereits einen Zinsanspruch ab Zahlung des Kaufpreises. „Dadurch wird die Nutzungsentschädigung zumindest zum Teil wieder aufgefangen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, der das Urteil erstritten hat.