Abgasskandal: Erfolgreiche Schadensersatzklage beim Audi Q3

LG Essen 5 O 287/18, Urteil vom 16.08.2019

Das Landgericht Essen hat dem Käufer eines Audi Q3 im Abgasskandal mit Urteil vom 16. August 2019 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 5 O 287/18). VW muss den Audi Q3 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Der Kläger hatte das Fahrzeug gebraucht für 39.400 Euro gekauft. Er fuhr ca. 60.000 km mit dem Wagen. Nach Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kiliometer erhält er knapp 31.000 Euro plus Zinsen zurück.

Das Gericht hat auch klargestellt, dass die Schadensersatzansprüche nicht verjährt sind. Denn der Käufer sei erst durch das Rückrufschreiben im Jahr 2016 darüber informiert worden, dass sein Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat: „Das heißt: Schadensersatzansprüche im Abgasskandal können in der Regel bis Ende 2019 geltend gemacht werden.“