Käufer eines Audi A5 erhält Schadensersatz

LG Kleve 3 O 486/18, Urteil vom 23.08.2019

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Abgasskandal erstritten. Der Kläger hatte 2009 einen Audi A5 Sportsback 2.0 TDI gekauft und kann ihn jetzt zurückgeben. VW muss ihm den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Der Kläger sei durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadensersatz.

Er hatte den Audi als Neuwagen für 39.400 Euro gekauft. VW muss nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ersetzen. Der Kläger ist 174.405 km mit dem Wagen gefahren. Nach Abzug der Nutzungsentschädigung von knapp 27.500 Euro erhält der Kläger noch knapp 12.000 Euro plus Zinsen.