Schadenersatz im Audi-Abgasskandal für Q7 mit Sechszylinder-Dieselmotor
Schadenersatz im Audi-Abgasskandal für Q7 mit Sechszylinder-Dieselmotor
Die Audi AG steht weiterhin im Zentrum des Dieselabgasskandals. Jetzt hat das Landgericht Heidelberg (Urteil vom 9. März 2022, Az.: 5 O 173/21) den Hersteller verurteilt, an die Klägerin 22.900,18 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 7. Dezember 2021 zu zahlen. Ebenso wurde die Audi AG verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.728,48 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13. Januar 2022 zu zahlen. Streitgegenständlich war ein Audi Q7 mit dem Dieselmotor EA897 und der Abgasnorm Euro 6.
Die Klägerin erwarb den Audi Q7 als Gebrauchtwagen am 31. März 2017 mit einer Laufleistung von 11.990 Kilometer zum Preis von 59.990,01 Euro. Das Fahrzeug unterlag einem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Den Kaufpreis finanzierte die Klägerin durch ein Darlehen der Audi Bank mit einer monatlichen Rate von 414,00 Euro und einer Laufzeit von 48 Monaten bei einer Anzahlung von 20.000 Euro und einer Schlussrate von 23.204,66 Euro. Am 27.11.2020 verkaufte die Klägerin den Pkw zum Preis von 23.500 Euro mit einer Laufleistung von 90.000 Kilometern. Das Darlehen löste die Klägerin gegen eine Zahlung von 25.274,66 Euro vorzeitig ab, nachdem sie 42 monatliche Raten geleistet hatte.
„Die Klägerin hatte ausgeführt, dass im streitgegenständlichen Fahrzeug mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. Eine temperaturabhängige Emissionssteuerung, also ein Thermofenster, führe dazu, dass die Abgasrückführung und somit der Stickstoffausstoß reduziert würden.
Zudem verfüge das Fahrzeug über eine Prüfstandserkennung durch Aufwärmstrategie und Lenkwinkelerkennung. Die Getriebesoftware und die AdBlue-Einspritzung seien manipuliert. Die erhöhten Stickstoffausstoßwerte seien zu hoch für die Schadstoffklasse Euro 6“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Heidelberg erstritten hat.
Zwar wollte sich die Audi AG mit der Behauptung, das streitgegenständliche Fahrzeug enthalte keine unzulässige Abschalteinrichtung, aus der Affäre ziehen. Das hat vor Gericht nicht verfangen, sodass das Landgericht Heidelberg die Schadenersatzpflicht wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bestätigt hat. Das Gericht stellt heraus: Das streitgegenständliche, von der Beklagten hergestellte Fahrzeug Audi Q7 mit dem Motortyp EA897 habe im Zeitpunkt des Inverkehrbringens und im Zeitpunkt des Erwerbs durch die Klägerin über eine Motorsteuerungssoftware verfügt, die zwecks Täuschung des KBA im Typgenehmigungsverfahren bewusst und gewollt so programmiert gewesen sei, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne der einschlägigen EG-Verordnung nur auf dem Prüfstand sicher eingehalten worden seien. „Das zeigt, dass die Chancen weiterhin sehr gut sind, im Audi-Dieselabgasskandal Schadenersatz zu erhalten“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.