Rückzahlung von Online-Casino-Verlusten: LG Osnabrück verurteilt Tipico Games

Das Landgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 17. Dezember 2024 (Az. 3 O 2926/23) Tipico Games Limited zur Rückzahlung von 9.224,42 Euro nebst Zinsen an einen Spieler verpflichtet. Das Unternehmen verfügte zum maßgeblichen Zeitpunkt über keine deutsche Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen. Die Kammer bejahte die Nichtigkeit der Spielverträge und stellte die Rückforderbarkeit der Einsätze fest.

Rückzahlung von Online-Casino-Verlusten: LG Osnabrück verurteilt Tipico Games

Rechtliche Würdigung: Grundlage der Entscheidung ist § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2012, der bis zur Reform 2021 ein umfassendes Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Glücksspielen vorsah. Die maltesische Lizenz der Beklagten war für Deutschland nicht ausreichend. Der Kläger konnte nachweisen, dass seine Spielteilnahme von Niedersachsen aus erfolgte, weshalb deutsches Recht anwendbar war.

Weitere Aspekte: Das Gericht betonte, dass der Glücksspielstaatsvertrag nicht nur allgemein dem Spielerschutz dient, sondern auch den individuellen Vermögensschutz bezweckt. Auch Einwände der Beklagten griffen nicht durch: Die behauptete Kenntnis des Klägers von der Rechtswidrigkeit ließ sich nicht feststellen.

Die deutschsprachige Gestaltung der Plattform und der Kundenservice vermittelten vielmehr den Eindruck der Legalität. Hinsichtlich verjährter Forderungsanteile verwies das Gericht auf die Möglichkeit des Restschadensersatzes nach § 852 BGB. Zudem zeigte die Entscheidung, dass deliktische Anspruchsgrundlagen – etwa § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 – in Betracht kommen können.

Bedeutung: Das Urteil stärkt die Position geschädigter Verbraucher und reiht sich in eine Vielzahl ähnlicher Entscheidungen ein, die Verträge mit nicht lizenzierten Anbietern als unwirksam ansehen.