Rückzahlung bei illegalem Online-Glücksspiel: LG Köln verurteilt bwin-Betreiber zur Zahlung von 23.735 Euro
Ein weiteres Urteil stärkt die Position von Spielern gegenüber Anbietern nicht lizenzierter Online-Glücksspiele. Das Landgericht Köln hat die ElectraWorks Limited, Betreiberin der Marke „bwin“, dazu verpflichtet, einem Spieler aus Nordrhein-Westfalen Verluste in Höhe von 23.735 Euro zu erstatten. Nach Auffassung des Gerichts sind sowohl Online-Casinospiele als auch Sportwetten ohne deutsche Erlaubnis rechtswidrig – die entsprechenden Verträge sind daher unwirksam.
Der Kläger hatte über mehrere Jahre hinweg an den Online-Angeboten der Beklagten teilgenommen. Zwischen dem 24. September 2016 und dem 10. Oktober 2020 setzte er auf der Plattform sowohl bei virtuellen Casinospielen als auch bei Sportwetten Geld ein. Nach der vom Gericht vorgenommenen Berechnung entstand ein Verlust von 17.248,50 Euro aus Online-Casinospielen sowie weitere 6.486,50 Euro aus Sportwetten. Insgesamt ergab sich somit ein Nettoverlust von 23.735 Euro, den die Beklagte nun vollständig erstatten muss.
Zwar verfügte ElectraWorks im relevanten Zeitraum über eine Lizenz aus Gibraltar, die dortige Online-Glücksspielangebote erlaubte und regulierte. Für den deutschen Markt war diese Genehmigung jedoch nicht ausreichend. Bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 existierte in Deutschland grundsätzlich keine bundesweite Erlaubnis für entsprechende Internetangebote – mit Ausnahme einzelner Sonderregelungen in Schleswig-Holstein. Eine deutsche Lizenz besaß die Beklagte im streitgegenständlichen Zeitraum nicht.
Das Landgericht Köln stellte daher fest, dass die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge rechtlich nichtig sind. Sowohl Online-Casinospiele als auch Sportwetten seien als öffentliches Glücksspiel einzustufen, das im Internet nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2012 nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig war. Da die erforderliche deutsche Erlaubnis fehlte, liegt nach Auffassung des Gerichts ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot vor. Dies führt gemäß § 134 BGB zur Unwirksamkeit der Verträge.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der den Kläger in dem Verfahren vertreten hat, erklärt:
„Das Landgericht Köln bestätigt erneut, dass Anbieter ohne deutsche Lizenz ihre Online-Glücksspielangebote nicht wirksam betreiben können. Ohne Genehmigung sind die Verträge nichtig und die Einsätze müssen zurückerstattet werden.“
Bemerkenswert ist dabei, dass das Gericht diesen Grundsatz ausdrücklich auch auf Sportwetten angewendet hat. Teile der Glücksspielbranche versuchen häufig, Sportwetten als rechtlich privilegiertes Segment darzustellen. Das Landgericht stellte jedoch klar, dass auch hierfür eine deutsche Erlaubnis erforderlich war. Ohne entsprechende Konzession seien auch Wettverträge unwirksam und rückabzuwickeln.
Die Beklagte versuchte außerdem, den Rückzahlungsanspruch unter Berufung auf § 817 Satz 2 BGB abzuwehren. Danach könnte eine Rückforderung ausgeschlossen sein, wenn der Spieler bewusst gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hätte. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Ein solcher Vorsatz sei im konkreten Fall nicht nachweisbar gewesen. Der Kläger habe auf einer professionell gestalteten, deutschsprachigen Plattform gespielt, die sich gezielt an deutsche Kunden richtete und den Eindruck eines legalen Angebots vermittelte. Unter diesen Umständen könne einem durchschnittlichen Nutzer nicht ohne Weiteres unterstellt werden, dass er die Rechtswidrigkeit erkannt habe.
Auch die Einrede der Verjährung blieb erfolglos. Die Beklagte argumentierte, ein Teil der Verluste sei bereits in den Jahren 2016 bis 2018 entstanden und daher verjährt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Kläger erst im Jahr 2022 von der fehlenden deutschen Lizenz und den möglichen Rückforderungsansprüchen erfahren habe. In einem solchen Fall komme die kenntnisabhängige Regelverjährung nach § 199 Abs. 1 BGB nicht zur Anwendung. Stattdessen greife die zehnjährige Höchstfrist des § 199 Abs. 2 BGB, die unabhängig von der Kenntnis des Gläubigers läuft. Diese Frist war zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Juli 2023 noch nicht abgelaufen.
Nach Auffassung des Gerichts kann der Umstand, dass Glücksspielanbieter über Jahre hinweg ohne deutsche Lizenz tätig waren und die Regulierung lange Zeit unklar blieb, nicht zulasten der Spieler ausgelegt werden. Verbraucher, die erst später von möglichen Rückforderungsansprüchen erfahren, dürfen dadurch nicht automatisch ihre Rechte verlieren.
„Die Entscheidung zeigt deutlich, dass das deutsche Glücksspielrecht ernst genommen wird“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Hartung. „Anbieter können sich weder auf ausländische Lizenzen noch auf angebliche Unklarheiten in der Regulierung berufen. Wer ohne deutsche Genehmigung Online-Casinos oder Sportwetten anbietet, trägt das volle wirtschaftliche Risiko.“
