Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht in Mönchengladbach

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Das Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr spielt eine zentrale Rolle in der gerichtlichen Alltagspraxis. Etwa 95 % aller Verfahren in diesem Bereich betreffen verkehrsrechtliche Verstöße – von Geschwindigkeitsüberschreitungen über Abstandsverstöße bis hin zu Fahrverboten und drohendem Führerscheinentzug.

In vielen Fällen werden diese Verfahren von Amtsgerichten in stark standardisierten Abläufen behandelt. Urteile fallen oft im schnellen Takt – insbesondere dann, wenn Betroffene ohne qualifizierte anwaltliche Unterstützung vor Gericht erscheinen. Dabei können die rechtlichen und persönlichen Konsequenzen erheblich sein: Ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten oder die Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Jahre kann schwerwiegende Folgen für Beruf und Alltag haben – bis hin zur Existenzbedrohung.

Was fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht?

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht umfasst insbesondere Verstöße nach der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) und den §§ 24, 24a StVG. Typische Beispiele:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstands- und Rotlichtverstöße
  • Handy am Steuer
  • Alkohol- und Drogendelikte im Straßenverkehr
  • Fahrten unter Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg

Bereits bei einem Bußgeld ab 60 Euro droht die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister. Besonders problematisch: Wiederholte Verstöße oder schwere Einzelverstöße führen schnell zu Fahrverboten und – ab einem Punktestand von 8 – zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Verteidigung mit Weitsicht und Strategie

Unsere Kanzlei vertritt Ihre Interessen mit Nachdruck. Wir orientieren uns nicht an routinierten Abläufen, sondern analysieren jede Situation individuell – mit dem Ziel, Ihre Rechte konsequent zu schützen. Ob Messfehler, Verjährungsfragen, mildernde Umstände oder fehlerhafte Anhörungen – wir prüfen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten mit juristischer Präzision.

Besonders wichtig wird unsere Unterstützung, wenn ein drohendes Fahrverbot den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten könnte. In solchen Fällen kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom Fahrverbot absehen – vorausgesetzt, diese Umstände werden überzeugend vorgetragen.

Lassen Sie sich beraten – bevor es teuer wird

Viele Betroffene unterschätzen die Folgen von Ordnungswidrigkeiten und verzichten auf anwaltliche Hilfe – oft mit gravierenden Nachteilen. Vertrauen Sie deshalb nicht auf Halbwissen oder gut gemeinte Ratschläge aus dem Bekanntenkreis. Unsere Kanzlei bietet Ihnen fundierte Beratung und engagierte Verteidigung – diskret, kompetent und mit langjähriger Erfahrung im Ordnungswidrigkeitenrecht.

Ihre Ansprechpartner bei Dr. Hartung Rechtsanwälte:

Unsere Anwaltskanzlei in Mönchengladbach „Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ ist eine auf die aktuellen Bedürfnisse von Geschädigten in vielen Lebensbereichen fokussierte Rechtsanwaltskanzlei.

 

Dr. Gerrit W. Hartung

Dr. Gerrit W. Hartung

Christian Schneider


Rulan M. Dölken


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