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Vollkasko oder gegnerische Haftpflicht – welche Versicherung reguliert meinen Schaden?

Nach einem Unfall stellt sich häufig die Frage, ob man den Schaden über die eigene Vollkaskoversicherung oder über die gegnerische Haftpflicht regulieren lassen sollte. Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht – es kommt immer auf die individuellen Umstände an. Dennoch lassen sich einige wichtige Punkte vorab klären.

Wenn Sie Ihre Vollkasko in Anspruch nehmen, erfolgt in der Regel eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse – mit entsprechend höheren Beiträgen in der Zukunft. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss diese Mehrkosten nur dann ausgleichen, wenn der Unfallgegner eindeutig und zu 100 % haftet und wenn der Versicherer vorher erfolglos zur Schadensregulierung aufgefordert wurde.

Einige Versicherungsverträge bieten zwar die Möglichkeit, die ausgezahlte Summe innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuzahlen, um die Rückstufung zu vermeiden. Solche Regelungen sind jedoch nicht bei allen Anbietern üblich und oft mit Bedingungen verknüpft. Deshalb ist es immer ratsam, sich vorab anwaltlich beraten zu lassen, bevor man die eigene Vollkasko einschaltet.

In vielen Fällen kann eine individuelle Rückzahlungsvereinbarung mit dem Versicherer getroffen werden. Zudem ersetzt die Vollkasko oft nur den reinen Sachschaden – also etwa den Wiederbeschaffungswert abzüglich der Selbstbeteiligung. Weitere Schäden wie Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder der sogenannte Haushaltsführungsschaden werden nicht abgedeckt.

Der große Vorteil der Vollkaskoversicherung liegt in der schnellen Regulierung. Die gegnerische Haftpflicht braucht hingegen häufig länger, insbesondere wenn sie zunächst Einsicht in die polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte nehmen will. Bei Unfällen ohne polizeiliche Aufnahme erfolgen oft schriftliche Befragungen von Zeugen. Teilweise beauftragt der Versicherer sogar eigene Sachverständige mit Unfallrekonstruktionen – was die Bearbeitung zusätzlich verzögert.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihren Anwalt. Das bedeutet für Sie: kein finanzielles Risiko – und keine Notwendigkeit, Ihre eigene Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht kämpft für Ihre Ansprüche.

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie auch bei gekürzten Leistungen

Versicherungen versuchen nach einem Unfall häufig, Zahlungen zu reduzieren, die Regulierung hinauszuzögern oder mit schnellen Telefonangeboten zu locken – ganz nach dem Motto: „Sie möchten doch sicher, dass Ihr Auto schnell repariert wird, oder?“. Oft werden dabei Ansprüche wie Wertminderung einfach ignoriert, obwohl ein Unfallwagen am Markt deutlich weniger erzielt als ein unfallfreies Fahrzeug.

Wir kennen die gängigen Taktiken und wissen genau, wie man sich gegen diese Praktiken zur Wehr setzt. Im Verkehrsrecht lauern viele Fallstricke – wir nehmen Ihnen diese Last ab.

Dank jahrelanger Erfahrung in tausenden Fällen und einem hohen Maß an Spezialisierung bietet Ihnen Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung fundiertes Know-how im Verkehrsrecht. Er ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) – ein Zeichen für kontinuierliche Weiterbildung und höchste fachliche Kompetenz.

Ein hilfreicher Tipp zum Schluss: Unter den Webseiten www.bussgeldkatalog.com und www.flensburgpunkte.net finden Sie umfangreiche Informationen rund um Bußgelder, Punkte in Flensburg und verkehrsrechtliche Regelungen.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur abschließenden Besprechung sind Sie bei uns bestens beraten.

Ihre Ansprechpartner bei Dr. Hartung Rechtsanwälte:

Unsere Anwaltskanzlei in Mönchengladbach „Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ ist eine auf die aktuellen Bedürfnisse von Geschädigten in vielen Lebensbereichen fokussierte Rechtsanwaltskanzlei.

 

Dr. Gerrit W. Hartung

Dr. Gerrit W. Hartung

Christian Schneider


Rulan M. Dölken


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