Ein Verkehrsunfall ist stets eine belastende Situation – ob im Stadtverkehr von Mönchengladbach oder auf der Autobahn. Nach einem Unfall haben Sie das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz verfügen, werden die Anwaltskosten – abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung – auch dann übernommen, wenn Sie selbst teilweise am Unfallgeschehen beteiligt waren.
Frühzeitige anwaltliche Unterstützung zahlt sich aus
Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Wer frühzeitig einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzieht, erzielt regelmäßig bessere Ergebnisse bei der Schadensregulierung. Ohne rechtliche Beratung bleiben oft wichtige Positionen unberücksichtigt – wie zum Beispiel der Haushaltsführungsschaden, die Wertminderung des Fahrzeugs oder der Anspruch auf Nutzungsausfall.
Vorsicht bei der gegnerischen Versicherung
Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Partner – sie verfolgt in erster Linie eigene wirtschaftliche Interessen und zahlt nur, was sie muss. Deshalb sollten Sie ohne anwaltliche Beratung keine Vereinbarungen mit der Versicherung treffen, sei es zur Wahl der Werkstatt oder zur Einschaltung eines Gutachters.
Freie Wahl des Gutachters – Ihr gutes Recht
Sie dürfen selbst bestimmen, welcher unabhängige Sachverständige den Schaden an Ihrem Fahrzeug dokumentiert und bewertet. Das betrifft unter anderem:
- den gesamten Schadensumfang,
- die Reparaturkosten,
- die Wertminderung sowie
- den Rest- und Wiederbeschaffungswert.
Die gegnerische Versicherung muss auch diese Kosten übernehmen – außer es handelt sich klar erkennbar nur um einen Bagatellschaden. Lassen Sie sich nicht an versicherungsnahe Gutachterdienste wie DEKRA oder Carexpert verweisen.
Vorsicht bei Abschleppdiensten, Werkstätten und Mietwagen
Häufig treten nach einem Unfall sogenannte „Unfallhelfer“ auf – darunter Abschleppdienste, Werkstätten oder Mietwagenfirmen –, die schnelle Unterstützung anbieten. Nicht selten entstehen dabei unnötige oder überhöhte Kosten, die später nicht vollständig ersetzt werden. Auch ein teures Gutachten ist nicht immer erforderlich, insbesondere wenn eine Mitschuld gegeben ist.
Vor allem bei der Entscheidung für einen Mietwagen lohnt sich eine rechtliche Beratung. In vielen Fällen ist eine Nutzungsausfallentschädigung für Sie wirtschaftlich sinnvoller als ein Leihfahrzeug.
Unfall im Ausland – auch hier sind Sie nicht allein
Sollte sich der Unfall im Ausland ereignet haben, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite. In der Regel übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für unsere Tätigkeit sowie für die Zusammenarbeit mit einer ausländischen Kanzlei.
Ihre Rechtsanwälte für Unfallrecht in Mönchengladbach
Unsere Kanzlei verfügt über eine besondere Expertise im Unfallrecht.
Dank langjähriger Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Verfahren stärken wir die rechtliche Position unserer Mandanten bei Verkehrsunfällen, Versicherungsfragen und Schadensersatzansprüchen – engagiert, durchsetzungsstark und immer auf Augenhöhe mit den Behörden.
Ihre Ansprechpartner bei Dr. Hartung Rechtsanwälte:
Unsere Anwaltskanzlei in Mönchengladbach „Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ ist eine auf die aktuellen Bedürfnisse von Geschädigten in vielen Lebensbereichen fokussierte Rechtsanwaltskanzlei.
Ja, ich benötige eine kostenlose Erstberatung von einem Anwalt für Unfallrecht: