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Schadensersatz wegen Abgasmanipulationen beim Porsche Macan S Diesel

LG Erfurt 10 O 783/18

Schadensersatz wegen Abgasmanipulationen beim Porsche Macan S Diesel

Die Porsche AG ist einem Käufer eines von Abgasmanipulationen betroffenen Porsche Macan S Diesel zum Schadensersatz verpflichtet. Das hat das Landgericht Erfurt mit Urteil vom 14. Juni 2019 entschieden (Az.: 10 O 783/18).

Der Kläger hatte den Porsche Macan S mit 3,0 Liter V6-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 im Jahr 2014 gekauft. Etwa zwei Jahre später bot Porsche ein freiwilliges Update bei dem Modell an, ehe das Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Mai 2018 einen verpflichtenden Rückruf anordnete. Der Kläger ließ die Updates nicht aufspielen, da er nachteilige Auswirkungen auf den Motor befürchtete. Stattdessen machte er Schadensersatzansprüche geltend.

Das LG Erfurt entschied, dass die Porsche AG dem Kläger Schadensersatz für alle Schäden, die aus der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung resultieren, leisten muss.

Porsche habe den Kläger durch das arglistige Inverkehrbringen eines mangelhaften Fahrzeugs unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.

Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs ergebe sich schon aus dem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes, so das LG Erfurt. Für die Käufer habe die Gefahr bestanden, dass die Abschalteinrichtung bei der nächsten Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel eingestuft wird und das Fahrzeug deshalb durchfällt oder die Behörden die Zulassung entziehen. Für den Kläger sei die Nutzbarkeit des Fahrzeugs daher nicht gewährleistet.

Zudem habe sich Porsche die Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse 6 nur durch die unzulässige Abschalteinrichtung erschlichen, da die Grenzwerte ansonsten nicht eingehalten worden wären. Porsche habe die manipulierten Fahrzeuge vorsätzlich in den Verkehr gebracht und die Käufer getäuscht. Diese Täuschung sei auch kausal für die Kaufentscheidung gewesen, die der Kläger bei Kenntnis der Abgasmanipulationen so nicht getroffen hätte. Daher sei ihm schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden und Porsche habe sich schadensersatzpflichtig gemacht, entschied das LG Erfurt.

„Mehrere Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Porsche die Käufer aufgrund der Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist. Es bestehen daher gute Chancen, Ansprüche gegen Porsche oder auch den Händler durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.