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So erhalten Sie Schadensersatz für Ihren Porsche oder Audi mit 3-Liter-V6-Dieselmotor

Porsche und Audi als Gesamtschuldner zu Schadensersatz verurteilt, Urteil LG Wuppertal 3 O 426/18

So erhalten Sie Schadensersatz für Ihren Porsche oder Audi mit 3-Liter-V6-Dieselmotor

Im Abgasskandal hat das Landgericht Wuppertal die Porsche AG und die Audi AG zum Schadensersatz verurteilt. Mit Urteil vom 7. August 2019 hat das LG Wuppertal entschieden, dass sie als Gesamtschuldner einen Porsche Cayenne Diesel zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten müssen (Az.: 3 O 426/18).

Die Klägerin hatte im Mai 2016 den Porsche Cayenne Diesel mit einem 3-Liter-V6-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 für rund 81.000 Euro gekauft. Aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung ordnetet das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf an. Nachdem die Klägerin von der Porsche AG über den Rückruf informiert worden war, machte sie Schadensersatzansprüche geltend, da sie den SUV nicht gekauft hätte, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung Kenntnis gehabt hätte.

Das LG Wuppertal gab der Klage weitgehend statt. Die Klägerin sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadensersatz. In dem Porsche Cayenne sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut gewesen. Dadurch habe das Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrags nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. Es liege auf der Hand, dass ein verständiger Autokäufer kein Fahrzeug kaufen würde, bei dem der Hersteller die Typengenehmigung durch Täuschung erschlichen habe und befürchtet werden muss, dass die Zulassung entzogen wird.

Audi habe den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und in den Verkehr gebracht, Porsche habe die Motoren in diverse Modelle eingebaut und diese Fahrzeuge in den Verkehr gebracht. Dadurch seien beide letztlich gemeinsam dafür verantwortlich, dass Fahrzeuge mit diesem Motor verkauft wurden und die Klägerin geschädigt wurde, so das LG Wuppertal.

Die Klägerin sei arglistig getäuscht worden und diese Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des ungewollten Kaufvertrags. Der Kaufvertrag müsse deshalb rückabgewickelt werden. Die Klägerin kann ihren Porsche Cayenne zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. Unterm Strich bleiben rund 76.000 Euro.

„Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind mangelhaft und die Käufer haben Anspruch auf Schadensersatz. Das hat der BGH in einem Hinweisbeschluss Anfang des Jahres klargestellt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Inzwischen liegen immer mehr Urteile gegen Porsche und Audi vor, die zeigen, dass es sich lohnt Schadensersatzansprüche geltend zu machen. „Das gilt nicht nur für den Porsche Cayenne oder Porsche Macan, sondern auch für den VW Touareg und diverse Audi-Modelle mit dem 3-Liter-Dieselmotor“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

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