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Händler muss Kaufpreis für Porsche Cayenne abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten

LG Kleve 2 O 142/18

Händler muss Kaufpreis für Porsche Cayenne abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten

Unsere Mandantin gewinnt Schadensersatzklage gegen Porsche

Weiterer Erfolg für eine Porsche-Fahrerin im Abgasskandal. Nach einem Urteil des Landgerichts Kleve vom 8. Januar 2020 kann die Klägerin ihren Porsche Cayenne 3,0 l TDI mit der Abgasnorm Euro 6 an das Autohaus zurückgeben (Az.: 2 O 142/18). Der Händler muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Das LG Kleve entschied, dass der Rücktritt wirksam erfolgt sei. Das Fahrzeug sei zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft gewesen und habe nicht die Beschaffenheit aufgewiesen, die ein Käufer erwarten dürfe.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Klägerin den Porsche Cayenne 3.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 im Mai 2017 als Gebrauchtwagen bei dem Händler gekauft. Schon wenig später entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Unregelmäßigkeiten beim Schadstoff-Ausstoß und forderte die Porsche AG im Juli 2017 noch zu einer Aktualisierung der Motorsteuerungssoftware auf, ehe im Januar 2018 der verpflichtende Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung folgte.

Rücktritt vom Kaufvertrag und Erstattung des Kaufpreises

Die Klägerin forderte den Händler daraufhin zur Nacherfüllung auf, wobei die Nacherfüllung nicht im Aufspielen eines Software-Updates bestehen sollte. Im März 2018 erklärte sie schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das Fahrzeug habe durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprochen und die Stilllegung habe gedroht. Die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung ergebe sich schon aus dem Rückruf durch das KBA, so das Gericht.

Eine Nacherfüllung sei nicht möglich, führte das LG Kleve weiter aus. Denn ein Software-Update sei nicht geeignet, um den Mangel vollständig zu beseitigen und die Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs sei nicht möglich, da alle vergleichbaren Porsche Cayenne von dem Rückruf aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung und damit von dem Mangel betroffen seien.

Da bei dem Fahrzeug mit einem Wertverlust gerechnet werden müsse, sei der Mangel auch nicht unerheblich. Die Klägerin könne daher vom Kaufvertrag zurücktreten und die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die gefahrenen Kilometer müsse sie sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, entschied das Gericht.

„Auch geschädigte Porsche-Kunden haben im Abgasskandal gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Inzwischen liegt eine ganze Reihe entsprechender Urteile vor“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.