PokerStars in Online-Casino-Kontroverse: Erhebliche Geldrückzahlung erneut angeordnet!

Die maltesische TSG Interactive Gaming wurde dazu verpflichtet, einem betroffenen Verbraucher mehr als 19.000 Euro zurückzuerstatten. Die Lizenzierung der maltesischen Glücksspielbehörde galt nicht in Nordrhein-Westfalen, und es fehlte auch eine behördliche Genehmigung für das Glücksspielangebot in Deutschland, insbesondere in Nordrhein-Westfalen.

PokerStars in Online-Casino-Kontroverse: Erhebliche Geldrückzahlung erneut angeordnet!

Das Landgericht Wuppertal hat erneut ein verbraucherfreundliches Urteil im Online-Casino-Skandal gefällt (Az.: 16 O 206/23). Die Beklagte in diesem Fall war die maltesische TSG Interactive Gaming. Der Kläger hatte von Februar 2014 bis September 2018 an Online-Glücksspielen auf der Website „www.pokerstars.de“ des Anbieters teilgenommen. Obwohl die Beklagte möglicherweise eine Lizenz von der maltesischen Glücksspielbehörde hatte, fehlte eine solche Genehmigung in Deutschland, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Der Kläger zahlte während des genannten Zeitraums insgesamt 53.986,48 Euro für die Nutzung des Glücksspielangebots auf der Online-Plattform und setzte dieses Geld für Spieleinsätze ein. Nach Abzug der erhaltenen Auszahlungen (Gewinne und andere Erträge) erlitt er einen Nettoverlust von 19.218,01 Euro. Am Ende des Zeitraums stand das Spielerkonto bei null Euro.

Das Landgericht Wuppertal verurteilte daher die TSG Interactive Gaming dazu, der Klägerseite einen Betrag in Höhe von 19.218,01 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. September 2023 zu erstatten und sie von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.491,07 Euro freizustellen. Die Beklagte muss auch die Gerichtskosten tragen. Das Landgericht Wuppertal fällte ein Versäumnisurteil, da die Beklagte ihre Verteidigungsbereitschaft entgegen § 276 Abs. 1, Abs. 2 ZPO nicht rechtzeitig angezeigt hatte.

„Am 18. September 2023 forderte der Kläger die Beklagte mit einem Anwaltsschreiben auf, die erlittenen Verluste zurückzuerstatten. Er argumentierte, dass er davon ausgegangen sei, dass das Glücksspielangebot der Beklagten legal sei. Diese Annahme schien gerechtfertigt, da ihm nach der Anmeldung problemlos der Zugang zum Online-Glücksspiel gewährt wurde. Die Beklagte ließ die festgelegte Zahlungsfrist bis zum 25. September 2023 verstreichen, ohne zu zahlen. Dieser Fall betrifft die rechtliche Beurteilung der Teilnahme an Online-Glücksspielen und die Rückerstattung von Verlusten, wenn der Anbieter keine entsprechende Genehmigung in Deutschland hat. Es wird darüber diskutiert, inwieweit die Beklagte zur Rückerstattung der Verluste verpflichtet ist und ob der Kläger berechtigterweise von der Legalität des Angebots ausgehen konnte“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de), ein Rechtsanwalt aus Mönchengladbach. Die Kanzlei spezialisiert sich ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und ist neben der Beratung von Geschädigten im Abgasskandal auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung hat das siegreiche Urteil vor dem Landgericht Wuppertal erstritten.

„Das Gericht hat klar festgestellt, dass die Beklagte durch die Spieleinsätze einen finanziellen Vorteil in gleicher Höhe durch die Leistung des Klägers erlangt hat. Diese Leistung erfolgte jedoch ohne rechtliche Grundlage, da der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag von Anfang an aufgrund eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB nichtig war. Daher ist die Forderung des Klägers folgerichtig“, erklärt der Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.