Online-Casinospieler erhält gegen Tipico Recht – Urteil gilt trotz maltesischer Lizenz
Ein Online-Casinospieler hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einen weitreichenden Erfolg errungen.
Mit Urteil vom 25. April 2025 wurde Tipico zur Rückerstattung seiner zwischen 2013 und 2020 erlittenen Verluste verurteilt – und zwar ungeachtet der maltesischen EU-Lizenz des Anbieters. Das Urteil bestätigt das bereits am Landgericht Stuttgart ergangene Verdikt und öffnet den Weg für eine entscheidende Klärung vor dem Bundesgerichtshof, da die Revision ausdrücklich zugelassen wurde.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die zwischen Spieler und Anbieter geschlossenen Verträge wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2012 nichtig seien. In jenem Zeitraum war das Angebot von Internet-Glücksspielen in Deutschland komplett untersagt – eine Regelung, die weder durch die EU-Dienstleistungsfreiheit noch durch eine maltesische Lizenz aufgehoben wird. Die Einwände der Beklagten, nationale Beschränkungen liefen Unionsrecht zuwider und es mangele am Schutzgesetzcharakter, wiesen die Richter zurück und hoben die Sonderstellung des Spielerschutzes als zwingendes Gemeinwohlziel hervor.
Besonders bedeutsam ist, dass der Kläger auch für bereits angeblich verjährte Forderungszeiträume Rückzahlung erwirken konnte: Hier stützte das Gericht seine Entscheidung auf deliktische Ansprüche (§ 852 BGB) aus der unerlaubten Handlung des Anbieters. Die jahrzehntelange faktische Tätigkeit von Tipico rechtfertige die illegalen Angebote nicht, und der Verbraucherschutz gelte unabhängig davon, ob der Spieler Kenntnis von der Illegalität hatte. Zudem stellten die Richter klar, dass die Abtretung der Forderung an einen Prozessfinanzierer die Klagebefugnis und die Verbrauchereigenschaft des Klägers nicht berührt. Die vom EuGH geprägte Linie zugunsten des Verbraucherschutzes untermauert diese Entscheidung.
Für Spieler, die in der Zeit des Internetverbots Verluste erlitten haben, eröffnet dieses Urteil eine solide Grundlage, ihre Einsätze gerichtlich zurückzufordern – selbst wenn der Anbieter eine Lizenz eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt. Ob die deutsche Erlaubnispflicht während des fraglichen Zeitraums erfüllt war, entscheidet über die Rückerstattung. Die nun zugelassene Revision vor dem Bundesgerichtshof verspricht baldige höchstrichterliche Klarheit, doch bereits jetzt bietet das OLG-Urteil einen starken Hebel für Verbraucher, die ihre Rechte gegen illegale Online-Casino-Anbieter durchsetzen möchten.