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OLG Köln will Berufung im Wohnmobil-Abgasskandal von Fiat Chrysler abweisen

Ist das ein weiterer Sieg geschädigter Verbraucher im Wohnmobil-Abgasskandal? Das erste Oberlandesgericht positioniert sich im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles verbraucherfreundlich. Das steigert die Chancen in anderen Dieselverfahren.

OLG Köln will Berufung im Wohnmobil-Abgasskandal von Fiat Chrysler abweisen

Die Luft wird immer dünner für Fiat Chrysler Automobiles (FCA) im Dieselabgasskandal rund um Reise- und Wohnmobile. Das Unternehmen, das heute zur Stellantis B.V. gehört, kassiert mehr und mehr Schadenersatzurteile vor deutschen Gerichten. Jetzt könnte das Oberlandesgericht Köln für weiteren Schwung sorgen. In einem Beschluss vom 24. Februar 2022 kündigte das OLG Köln an, dass es beabsichtige, die Berufung von FCA gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen zurückweisen zu wollen (Az.: 28 U 55/21).

Es geht in dem Verfahren um Schadenersatz in Höhe von 37.706,02 Euro gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs Chausson Twist. Die dagegen gerichtete Berufung von FCA hat laut OLG Köln nach dem derzeitigen Stand der Sach- und Rechtslage keine Aussicht auf Erfolg. Mehr noch: Die Beklagte ist dem hinreichenden Vortrag der Kläger zu den Voraussetzungen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung von §§ 826, 31 BGB in erster Instanz nicht entgegengetreten. „Vielmehr ist mangels jeglicher Ausführungen der Beklagten im Rahmen des ordnungsgemäß angeordneten schriftlichen Verfahrens der in der Klageschrift gehaltene Vortrag – worauf auch das Landgericht abgestellt hat – als zugestanden anzusehen. Soweit FCA also meine, der Vortrag der Klägerseite sei nicht hinreichend substantiiert, sodass er gar nicht habe bestritten werden müssen, könne somit nicht durchdringen.“

Das bedeutet: „Der klagende Verbraucher habe in seinem Vortrag hinreichend die Voraussetzungen der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB durch FCA erläutert, betont das Oberlandesgericht. Aus Gründen der Gewinnmaximierung habe FCA in der Abgassteuerung eine Zeitschaltuhr eingebaut, die nach 22 Minuten die Abgasreinigung drossele. Die Abgasgrenzwerte werden nur auf dem Prüfstand eingehalten und nicht im normalen Straßenverkehr“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat zuletzt in mehreren Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller Stellantis N.V. eingereicht. Stellantis ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen.

„Die Entwicklungen zeigen: Eigentümer von Reise- und Wohnmobilen sollten die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen und vernünftige finanzielle Kompensationen aufgrund der hohen Kaufpreise zu erhalten. Die finanziellen Schäden der Dieselkäufer sind regelmäßig sehr hoch. Geschädigte Verbraucher sind in der guten Position, dass jetzt auch ein Oberlandesgericht eine dezidiert verbraucherfreundliche Position einnimmt“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.